Urteile / Entscheidungen

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vor 29.08.2015

Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Garnelen legitim Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Garnelen legitim

Bremen (mm) Die unschädliche Beseitigung von Garnelen, die nach einer Untersuchung im Rahmen der Einfuhrkontrolle ein Gesundheitsrisiko darstellen, ist rechtmäßig. Die Rücksendung ins Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht zulässig. (Az.: 1 A 60/04)

vor 29.08.2015

Imbissbetreiber für Inverkehrbringen von Käseimitaten und wegen Hygienemängeln bestraft Imbissbetreiber für Inverkehrbringen von Käseimitaten und wegen Hygienemängeln bestraft

Annaberg-Buchholz (mm) Einschlägig bekannter Imbissbetreiber erhielt für das Inverkehrbringen von Käseimitaten, zwei Verstößen gegen die Hackfleischverordnung und das Vorrätighalten von verdorbener 
Pastasauce 1.200,00 € Geldstrafe (Az.: 3 Cs 210 Js 23987/06)

vor 29.08.2015

Imbiss geschlossen und Betreiber zur Haftstrafe verurteilt Imbiss geschlossen und Betreiber zur Haftstrafe verurteilt

Bonn (dp) Bei drei aufeinander folgenden Kontrollen im selben Jahr wurden in einem Imbissbetrieb nahezu gleiche Hygienemängel und verdorbene Lebensmittel vorgefunden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde erstattete Strafanzeige gegen den Lebensmittelunternehmer. Das Amtsgericht verurteilte den wegen Verstößen gegen die Verbraucherschutzvorschriften bereits mehrfach vorbestraften Imbissbetreiber zu einer Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. (Az.: 72 Ds – 556 Js 326/04 – 605/04)

vor 29.08.2015

Vom Gast übrig gelassene Speisen anderen Gästen serviert Vom Gast übrig gelassene Speisen anderen Gästen serviert

Verden (dp) Ein Gastwirt in Niedersachsen servierte seinen Gästen in der Zeit bis zum September 2005 teilweise Speisen, die bereits vorher von anderen Gästen anderen zurückgegangen waren. Dafür wurde er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2.100 EURO verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Berufung ein und erzielte keinen Erfolg. Auch das Landgericht Verden sah den Straftatbestand des Inverkehrbringens von Ekel erregend beeinflussten Lebensmitteln als erfüllt an. Das Berufungsgericht passte die Geldstrafe lediglich den zwischenzeitlich veränderten Einkommensverhältnissen des Täters an.
(Az.: 21 Ds 313 Js 32758/05 (129/06)

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