Reis, Hülsenfrüchte, eingelegter Hering oder Stockfisch sowie lange gereifter Hartkäse mit nur noch geringem Wasseranteil könnten in die sogenannte MHD-Ausnahmeliste aufgenommen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4643) auf eine Kleine Anfrage einer Bundestagsfraktion (19/4323) zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung hervor.