Am 1. Juli 2024 tritt die Neufassung der nationalen Bedarfsgegenstände-Verordnung (BedGgstV) in Kraft. Danach müssen sich alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die Schüsseln, Teller, Tassen oder andere Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, bei der zuständigen Behörde, im Saarland beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), registrieren. Explizit eingeschlossen sind hier auch kleine handwerkliche Herstellerinnen und Hersteller. Für größere Unternehmen ist zu beachten, dass jede Betriebsstätte einzeln zu melden ist. Unternehmen, die bereits registriert sind, müssen sich nicht erneut registrieren.