Verlängerung der Zulassung - unter Auflagen
Die Ermittlung gewisser Risiken, die mit der Verwendung von Insektiziden verbunden sind, schließt nicht die Verlängerung der Genehmigung eines Wirkstoffs aus. Die Kommission als Risikomanagerin kann Maßnahmen zur Risikominderung vorschreiben, um die Risiken auf ein hinnehmbares Maß zu verringern. Das hat der EuG entschieden.