Aus der Sicht des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. (BVLK) ist die aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendige Novellierung des bisherigen § 40 Abs. 1 a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch in der Tat sehr zu begrüßen, dies betrifft die Löschungsfrist von sechs Monaten. Die behördliche Veröffentlichungspflicht kann somit wieder eine wichtige Säule des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland werden. Weitere wichtige Elemente, die zur rechtssicheren Anwendung notwendig wären, sind im jetzigen Entwurf nicht enthalten.