Ansprechpartner für Medien- und Pressevertreter

Maik Maschke - Bundesvorsitzender

(erster Ansprechpartner)

E-Mail: maik.maschke@bvlk.de
Handy: 0172/6414990

(Presseausweis des DFJV: Nr. 2186409)

Manuel Klein - stellvertretender Bundesvorsitzender

(Ansprechpartner im Vertretungsfalle)

E-Mail: manuel.klein@bvlk.de
Handy: 0175/1651877

Beide sind verantwortlich im Sinne des Presserechts, insbesondere für das Fachjournal "Der Lebensmittelkontrolleur".

Der Bundesvorstand arbeitet ehrenamtlich. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir nur eingeschränkt für Ihre Anliegen zur Verfügung stehen. Vielen Dank!

Über den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.

Der BVLK e.V. wurde 1978 als berufsständische Organisation gegründet. Unter dem Dach des BVLK werden die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen von ca. 2.500 deutschen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure vertreten, die in den fünfzehn Mitgliedsverbänden organisiert sind. Dies entspricht einem Organisationsgrad von 90 % aller deutschen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure.

Die Schwerpunkte liegen im Bereich der Weiter- und Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen, im Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Wissenschaft, Wirtschaft und NGO´s sowie in der Förderung und dem Ausbau der Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden Organen, um eine praktische und einheitliche Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nicht nur in Deutschland) zu erreichen.

Der BVLK e.V. ist Mitglied in der Europäischen Arbeitsgemeinschaft für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (EWFC) und in der Internationalen Föderation der Umweltgesundheit (IFEH)

häufige Fragen und Antworten (FAQ)

1. Sie möchten wissen, wie viele Betriebskontrollen in Deutschland jährlich durchgeführt wurden, wie hoch die Beanstandungsquoten sind und in welchen Betriebskategorien?

Diese Information erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Jahresbericht der Bundesrepublik Deutschland zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach Verordnung EU 2017/625 und in den Verbraucherschutzberichten der einzelnen Bundesländer.

2. Sie möchten wissen, wie viele und welche Proben in Deutschland jährlich amtlich untersucht wurden und mit welchen Ergebnissen?

Diese Information erhalten Sie beim BVL: Jahresbericht der Bundesrepublik Deutschland zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan nach Verordnung (EG) Nr.882/2004 und in den Verbraucherschutzberichten der einzelnen Bundesländer.

3. Sollten Sie Angaben über ein bestimmtes Bundesland benötigen, stehen Ihnen die jeweiligen Verbraucherschutzberichte der Länder zur Verfügung.

Sollten Sie Angaben über ein bestimmtes Bundesland benötigen, stehen Ihnen die jeweiligen Verbraucherschutzberichte der Länder zur Verfügung.

4. Sie haben Fragen zum Aufbau und zur Struktur der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland?

5. Sie haben Fragen zum Aufbau und zur Struktur der amtlichen Lebensmittelüberwachung in einem bestimmten Bundesland?

Wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Ministerium für Verbraucherschutz im betreffenden Bundesland.

6. Sie haben Fragen zur Personalsituation?

Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ministerien in den Bundesländern beziehungsweise an die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und Stadtverwaltungen bzw. Bezirksämter.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Der BVLK e.V. führt selbst keine Entnahme und Untersuchung von Proben durch.

Dies erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter sowie die staatlichen Untersuchungseinrichtungen.

Fragen zum Thema tierische Lebensmittel (z.B. Fleischhygiene, Fleischuntersuchung, Kontrolle an Schlachthöfen, Kontrolle von Tierhaltungen, Kontrolle von Molkereien etc.) und zum Tierschutz/Tierwohl richten Sie bitte ausschließlich an Veterinärmediziner.

Sie sind auf der Suche nach einem Lebensmittelkontrolleur, den Sie bei der Kontrolle begleiten möchten, mit dem Ziel der anschließenden sachlichen Berichterstattung?  

  • Wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Pressestellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen bzw. Bezirksämter. Ohne die Genehmigung der zuständigen Pressestelle ist die Begleitung eines Lebensmittelkontrolleurs im Außendienst nicht möglich.

Hinweis: Der Lebensmittelunternehmer muss bei der Kontrolle nur den Vertreter der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde in seinen Betrieb lassen.

Mit der Genehmigung der Pressestelle sind also nicht das Betretungsrecht und das Recht für Film- und Tonaufnahmen verbunden. Dies muss Ihnen der Lebensmittelunternehmer explizit selber gestatten!

Der BVLK e.V. unterstützt Sie gern bei der sachlichen Berichterstattung. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stand: Mai 2022

Nach oben