Urteile / Entscheidungen
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Meldepflichten privater Lebensmittel-Untersuchungslaboratorien
München (nr) Der Verwaltungsgerichtshof München entschied, dass eine Auskunftspflicht des Laborverantwortlichen nach § 44 Abs. 4a Satz 1 LFGB bereits dann bestehe, wenn dieser Grund zur Annahme hat, dass infolge einer von ihm untersuchten Rohstoffmischung das Endprodukt einem Verkehrsverbot nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 unterliegen müsste. (Az.: 20 CS 20.2720, Beschluss vom 08.03.2021; RO 5 S 20.2507, Beschluss vom 02.11.2020)
Kennzeichnung von Dual-Use-Essig-Produkten
Frankfurt (nr) Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass Dual-Use-Essig-Produkte den strengen Vorgaben der Biozid-Verordnung unterfallen und diese nicht durch eine Aufmachung als Lebensmittel umgangen werden dürfen. Vorliegend stand die Reinigung und nicht der Lebensmittelzweck im Vordergrund. (Az.: 6 W 85/20, Beschluss vom 15.08.2020)
Neuer Wein in alten Schläuchen? – Händler muss gefälschte hochwertige Weine zurücknehmen
Köln (nr) Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die genaue Vereinbarung der Parteien maßgeblich für die geschuldeten Weine ist. Es wurde ausdrücklich vereinbart, dass nur Premiumwein einer bestimmten Marke gehandelt werden soll. Dadurch wird die Sollbeschaffenheit bezüglich der Kriterien der Herkunft und Echtheit von Weinen festgelegt. Andere Weine oder gar Fälschungen sind nicht zur Erfüllung dieser Vereinbarung geeignet. Ein Anspruch auf Rückabwicklung besteht. (Az.: 28 U 53/19, Urteil vom 25.06.2020)
Zur Zulässigkeit einer Allgemeinverfügung gegen CBD-Lebensmittel
Hamburg (nr) Das Verwaltungsgericht Hamburg beschloss, dass Behörden das Inverkehrbringen bzw. den Verkauf von CBD-haltigen Lebensmitteln in Form einer Allgemeinverfügung untersagen dürfen, wenn es an der erforderlichen Zulassung des Erzeugnisses mangelt. Eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung (Verordnung über Neuartige Lebensmittel) muss insbesondere für Hanfsamenöle mit zugesetzten Hanfextrakten eingeholt werden. (Az.: 7 E 4846/20, Beschluss vom 26.01.2021)
Maden im Speck – Gammelfleisch: 72-Jähriger vor Gericht
Pfaffenhofen (nr) Das Amtsgericht Pfaffenhofen verurteilte einen 72-Jährigen wegen eines lebensmittelrechtlichen Verstoßes zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro, was sich auf 2.700 Euro im Gesamten beläuft. Der Verurteilte hielt mehr als 300 Kilo Schinken und Speck, der bereits größtenteils verschimmelt und mit Maden befallen war, in seiner Wohnung zum Weiterverkauf bereit. (Az.: 26 JS 15863/19)
Mannheim (nr) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass eine Schimmelpilzbelastung auf dem Sterildarm einer Brühwurst als Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften einzuordnen ist, weil eine Kontamination des Lebensmittels nicht vollends ausgeschlossen werden kann. Dieser Verstoß kann auch von der zuständigen Behörde veröffentlicht werden. (Az.: 9 S 2963/20, Beschluss vom 04.01.2021)
BGH zur fehlenden Rechtfertigung des Änderungsantrags der g. g. A. „Schwarzwälder Schinken“
Karlsruhe (nr) Der BGH entschied, dass das Aufschneiden und Verpacken eines „Schwarzwälder Schinkens“ nicht zwingend in der Region des Schwarzwaldes vorgenommen werden muss. (Az.: I ZB 72/19, Beschluss vom 03.09.2020)
München (nr) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 04.08.2020, dass Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 LFGB nicht von vornherein den durch Art. 8 Abs. 5 VO (EU) 2017/625 geschaffenen Vorbehalten zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen der betroffenen Unternehmer unterliegen. (Az.: 20 CE 20.719)
Tabakhersteller scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Tabakerzeugnisgesetz
Karlsruhe (nr) Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen das Tabakerzeugnisgesetz zurück. Dies beruht darauf, dass die Regelungen im Tabakerzeugnisgesetz sich auf zwingendes Unionsrecht stützen und deshalb eine Überprüfung am Maßstab der deutschen Grundrechte nicht möglich sei. (Az.: 1 BvR 895/16 vom 08.09.2020)
Mit Salmonellen kontaminierte Fleischdrehspieße müssen vom Markt genommen werden
Leipzig (nr) Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Hersteller, welcher mit Salmonellen kontaminierte Fleischdrehspieße auf den Markt gelangen ließ, diese unverzüglich zurücknehmen muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob letztlich eine Gesundheitsgefährdung für den Endverbraucher durch ein optimales Verhalten, nämlich ordnungsgemäßes Durchgaren der Fleischdrehspieße in den Gastronomiebetrieben, hätte vermieden werden können. (Az.: 3 C 10.19 vom 14.10.2020)