Urteile / Entscheidungen
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Wohnmobil entsprach nicht den Anforderungen an ortsveränderliche Betriebsstätten
Düsseldorf (mm) Ein als Verkaufsfahrzeug genutztes Wohnmobil, aus dem heraus leichtverderbliche Lebensmittel verkauft werden, muss wie von der Lebensmittelüberwachungsbehörde gefordert, umgerüstet werden. Die erlassene Ordnungsverfügung zur Abstellung der Mängel war rechtmäßig. (Az.: 16 K 2695/08, 13 E 1107/08)
„Münchner Weißwurst“ ist eine Gattungsbezeichnung und daher nicht schutzwürdig
München (mm) Das Bundespatentgericht München hat festgestellt, dass der Begriff „Münchner Weißwurst“ nicht die Voraussetzungen für die Eintragung als geographische Herkunftsangabe im Sinne des Artikels 2 Abs. 2 lit. b) der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14.07.1992, ersetzt durch Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20.03.2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel entspricht. (Az.: 30 W (pat) 22/06)
„Himbeerbrause“ aufgrund irreführender Herkunftsangabe zur Täuschung geeignet
Bautzen (mm) Die Sächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit sah im Inverkehrbringen eines Lebensmittels eine Täuschung, wenn ein ehemaliger Hersteller nur noch Verkäufer dieses Lebensmittels ist und diesen Umstand nicht in der Kennzeichnung entsprechend verdeutlicht. (Az.: 3 BS 403/07)
Behördliche Anordnung der Rücknahme eines Lebensmittels wegen Kennzeichnungsmängeln
Münster (mm) Die Nichteinhaltung von Kennzeichnungsvorschriften rechtfertigt die Rücknahme eines Erzeugnisses. Es müssen keine Verstöße im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit vorliegen. Mit diesem Beschluss bestätigte die nächste Instanz einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. (Az.: 13 B 1022/08)
Konsequenter „Verkaufsförderer“ ließ Backwaren umetikettieren
Reutlingen (mm) Mitarbeiter eines Supermarktes mussten auf Anweisung eines Verkaufsförderers Feine Backwaren mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum mit neuen Etiketten versehen und wieder in den Verkauf zurücklegen. Dafür wurde dieser vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.350,00 € verurteilt. (Az.: 4 (10) Cs 25 Js 22208/06)
Bewährungsstrafe und Berufsverbot für unhygienische Zustände in Asia-Restaurant
Bad Kreuznach (mm) Eine einschlägig vorbestrafte vietnamesische Inhaberin einer Gaststätte wurde wegen des Inverkehrbringens von für den menschlichen Verzehr ungeeigneten Lebensmitteln vom Amtsgericht zu sechs Monaten Bewährungsstrafe und einem Jahr Berufsverbot verurteilt. (Az.: 1031 Js 60267/06.4 Ds)
Zusatzstoffkennzeichnung im Aushang auch bei Verkauf von Fertigpackungen notwendig
Bautzen (mm) Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen sind bestimmte Zusatzstoffe und Koffein auch dann in Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen, wenn sich auf dem Produkt ein vollständiges Zutatenverzeichnis befindet. Gleiches gilt für Lebensmittel, die über einen Aushang im Lokal angeboten werden, wenn dieser Aushang als Speise- und Getränkekarte wie in einer Gaststätte fungiert und sich der Verbraucher nicht anhand der ausgestellten fertig verpackten Lebensmittel mit aufgedruckten Zutatenverzeichnis über die enthaltenen Zusatzstoffe informieren kann. (Az.: 3 BS 333/06)
Fruchtgummis verstoßen gegen Health-Claims Verordnung und müssen vom Markt genommen
Nürnberg (mm) Erstmals hat ein deutsches Gericht im Mai 2008 eine gesundheitsbezogene Werbeaussage nicht nach deutschen Lebensmitterecht, sondern nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, sog. Health- Claims Verordnung verboten. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde zurückgewiesen. (Az.: 3 U 1237/08; 1HK O 2675/08)
Äußerste Verkaufsfrist für Hühnereier nach wie vor 21. Tag nach dem Legen
Sachsen (mm) Die Inhaberinnen von zwei kleinen Lebensmittelgeschäften erhielten für das Inverkehrbringen von Hühnereiern über die ihnen bekannte Verkaufsfrist hinaus, Strafbefehle über 300,00 € bzw. 900,00 €. Die Regelung, dass es verboten ist, Eier nach Ablauf des 21.Tages nach dem Legen an Verbraucher abzugeben, wurde 2007 aus den aufgehobenen Bestimmungen in die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (§ 22 Abs. 3 LMHV-Tier) aufgenommen. (Az.: 210 Js 21927/08; 210 Js 26134/08)
Am gleichen Standort betriebene Imbisscontainer brauchen feste Trink- und Abwasseranschlüsse
Berlin (mm) Seit Monaten durchgehend betriebene Imbisscontainer sind gemäß einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg keine ortsveränderliche Betriebsstätten und müssen ans öffentliche Wassernetz angeschlossen sein (Beschluss kann auf Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. LMHV 2007 übertragen werden - Anm. d. Verf.). (Az.: OVG 5 S 54/07)