Urteile / Entscheidungen
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Vorübergehende Schließung eines Schlachtbetriebes
Nördlingen (mm) Gegen den Inhaber eines bayerischen Schlachtbetriebes wurde im Februar 2009 wegen unhygienischer Zustände und Tierquälerei eine Geldstrafe verhängt. (Az.: 1 Cs 601 Js 140475/08)
Verkauf von „falscher“ Seezunge wurde für Gastronom richtig teuer
Karlsruhe (mm) Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen Restaurantbesitzer zu einer Geldbuße in Höhe von 5.000,00 € sowie zu einer Geldstrafe von 27.000,00 € verurteilt. Er hatte jahrelang Rotzunge und später Pangasius als Seezunge falsch in seinen Speisekarten deklariert. Darüberhinaus wurde eine Gewinnabschöpfung in Höhe von 193.337,80 € veranlasst. (Az.: 2 Ls 530 Js 13754/05)
Keine Produkthaftung für eingebackenen Kirschkern
Karlsruhe (mm) Bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung eines Gebäckstücks ist nicht gänzlich auszuschließen, dass in seltenen Fällen ein kleiner Stein oder Teile davon enthalten sein können. Eine vollkommene Sicherheit wäre nur durch für den Hersteller unzumutbare Maßnahmen zu erreichen. Mit diesem Urteil hob der Bundesgerichtshof zwei anders lautende vorinstanzliche Entscheidungen auf. (Az.: VI ZR 176/08)
Wohnmobil entsprach nicht den Anforderungen an ortsveränderliche Betriebsstätten
Düsseldorf (mm) Ein als Verkaufsfahrzeug genutztes Wohnmobil, aus dem heraus leichtverderbliche Lebensmittel verkauft werden, muss wie von der Lebensmittelüberwachungsbehörde gefordert, umgerüstet werden. Die erlassene Ordnungsverfügung zur Abstellung der Mängel war rechtmäßig. (Az.: 16 K 2695/08, 13 E 1107/08)
„Münchner Weißwurst“ ist eine Gattungsbezeichnung und daher nicht schutzwürdig
München (mm) Das Bundespatentgericht München hat festgestellt, dass der Begriff „Münchner Weißwurst“ nicht die Voraussetzungen für die Eintragung als geographische Herkunftsangabe im Sinne des Artikels 2 Abs. 2 lit. b) der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14.07.1992, ersetzt durch Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20.03.2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel entspricht. (Az.: 30 W (pat) 22/06)
„Himbeerbrause“ aufgrund irreführender Herkunftsangabe zur Täuschung geeignet
Bautzen (mm) Die Sächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit sah im Inverkehrbringen eines Lebensmittels eine Täuschung, wenn ein ehemaliger Hersteller nur noch Verkäufer dieses Lebensmittels ist und diesen Umstand nicht in der Kennzeichnung entsprechend verdeutlicht. (Az.: 3 BS 403/07)
Behördliche Anordnung der Rücknahme eines Lebensmittels wegen Kennzeichnungsmängeln
Münster (mm) Die Nichteinhaltung von Kennzeichnungsvorschriften rechtfertigt die Rücknahme eines Erzeugnisses. Es müssen keine Verstöße im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit vorliegen. Mit diesem Beschluss bestätigte die nächste Instanz einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. (Az.: 13 B 1022/08)
Konsequenter „Verkaufsförderer“ ließ Backwaren umetikettieren
Reutlingen (mm) Mitarbeiter eines Supermarktes mussten auf Anweisung eines Verkaufsförderers Feine Backwaren mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum mit neuen Etiketten versehen und wieder in den Verkauf zurücklegen. Dafür wurde dieser vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.350,00 € verurteilt. (Az.: 4 (10) Cs 25 Js 22208/06)
Bewährungsstrafe und Berufsverbot für unhygienische Zustände in Asia-Restaurant
Bad Kreuznach (mm) Eine einschlägig vorbestrafte vietnamesische Inhaberin einer Gaststätte wurde wegen des Inverkehrbringens von für den menschlichen Verzehr ungeeigneten Lebensmitteln vom Amtsgericht zu sechs Monaten Bewährungsstrafe und einem Jahr Berufsverbot verurteilt. (Az.: 1031 Js 60267/06.4 Ds)
Zusatzstoffkennzeichnung im Aushang auch bei Verkauf von Fertigpackungen notwendig
Bautzen (mm) Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen sind bestimmte Zusatzstoffe und Koffein auch dann in Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen, wenn sich auf dem Produkt ein vollständiges Zutatenverzeichnis befindet. Gleiches gilt für Lebensmittel, die über einen Aushang im Lokal angeboten werden, wenn dieser Aushang als Speise- und Getränkekarte wie in einer Gaststätte fungiert und sich der Verbraucher nicht anhand der ausgestellten fertig verpackten Lebensmittel mit aufgedruckten Zutatenverzeichnis über die enthaltenen Zusatzstoffe informieren kann. (Az.: 3 BS 333/06)