Urteile / Entscheidungen
Hier finden Sie Dokumente mit Urteilen und Entscheidungen.
Datum
Dokument
Verschweisste Transportverpackungen sind Fertigpackungen
Koblenz (mm) In Kunststofffolie eingeschweißte Fleischerzeugnisse die von einem Großhändler an den Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, sind regelmäßig Fertigpackungen, auch wenn diese dort zum losen Verkauf an Bedientheken bestimmt sind. Die Verpflichtung, solche Packungen auch auf der Handelsstufe, die der Abgabe an den Letztverbraucher vorangeht, mit dem Nettogewicht zu versehen, ist gemeinschaftsrechtlich unbedenklich und auch mit dem Gleichheitsgrundrecht vereinbar. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. (Az.: 6 A 11237/05.OVG)
Einzelner Tiefkühraum eines Fleischgroßhändlers ist kein registrierungspflichtiger Betrieb
München (mm) Die unbefristete Sicherstellung von Fleisch aus einem bisher verschwiegenen Tiefkühlraum war nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes rechtswidrig. (Az.: 25 CS 07.28)
Wichtigster Drahtzieher des Fleischskandals vom November 2005 verurteilt
Gelsenkirchen (mm) Ein Fleischgroßhändler aus Nordhrein-Westfalen ist u. a. wegen vorsätzlichen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von zum Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln in 21 Fällen, Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung und wegen neunfachen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 ½ Jahren verurteilt wurden. Weiterhin sprach das Landgericht Essen ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn aus. (Az.: 56 KLs 7/06)
Abnehmer von gentechnisch veränderten Frittieröl müssen genannt werden
Berlin (mm) Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete in einem Eilverfahren einen Großhändler die geforderten Adressdaten gemäß den gesetzlichen Pflichten des • 44 LFGB der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde zu überlassen. Die Kunden hatten gentechnisch verändertes Frittieröl bezogen. (Az.: VG 14 A 66.06)
Einzelhändler muss wegen verdorbenem Rindfleisch 2.700 € Strafe zahlen
Heidelberg (mm) Ein 26-jähriger Einzelhändler hatte im September 2005 in seinem Geschäft offensichtlich verdorbenes Rindfleisch vorrätig gehalten. Bei einer Nachkontrolle wurde Hackfleisch gefunden, welches bereits fünf Tagen eher hergestellt wurde. Dafür erließ das Amtsgericht Heidelberg einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 €.
(Az.: 10 CS 32 Js 8838/06-AK 650/06)
Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Garnelen legitim
Bremen (mm) Die unschädliche Beseitigung von Garnelen, die nach einer Untersuchung im Rahmen der Einfuhrkontrolle ein Gesundheitsrisiko darstellen, ist rechtmäßig. Die Rücksendung ins Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht zulässig. (Az.: 1 A 60/04)
Imbissbetreiber für Inverkehrbringen von Käseimitaten und wegen Hygienemängeln bestraft
Annaberg-Buchholz (mm) Einschlägig bekannter Imbissbetreiber erhielt für das Inverkehrbringen von Käseimitaten, zwei Verstößen gegen die Hackfleischverordnung und das Vorrätighalten von verdorbener
Pastasauce 1.200,00 € Geldstrafe (Az.: 3 Cs 210 Js 23987/06)
Imbiss geschlossen und Betreiber zur Haftstrafe verurteilt
Bonn (dp) Bei drei aufeinander folgenden Kontrollen im selben Jahr wurden in einem Imbissbetrieb nahezu gleiche Hygienemängel und verdorbene Lebensmittel vorgefunden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde erstattete Strafanzeige gegen den Lebensmittelunternehmer. Das Amtsgericht verurteilte den wegen Verstößen gegen die Verbraucherschutzvorschriften bereits mehrfach vorbestraften Imbissbetreiber zu einer Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. (Az.: 72 Ds – 556 Js 326/04 – 605/04)
Vom Gast übrig gelassene Speisen anderen Gästen serviert
Verden (dp) Ein Gastwirt in Niedersachsen servierte seinen Gästen in der Zeit bis zum September 2005 teilweise Speisen, die bereits vorher von anderen Gästen anderen zurückgegangen waren. Dafür wurde er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2.100 EURO verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Berufung ein und erzielte keinen Erfolg. Auch das Landgericht Verden sah den Straftatbestand des Inverkehrbringens von Ekel erregend beeinflussten Lebensmitteln als erfüllt an. Das Berufungsgericht passte die Geldstrafe lediglich den zwischenzeitlich veränderten Einkommensverhältnissen des Täters an.
(Az.: 21 Ds 313 Js 32758/05 (129/06)