Urteile / Entscheidungen

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vor 29.08.2015

§ 40 Abs. 1 a LFGB beschäftigt deutsche Gerichte und den Bundesrat § 40 Abs. 1 a LFGB beschäftigt deutsche Gerichte und den Bundesrat

(mm) Seit der möglichen Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 1a LFGB haben sich mehrere deutsche Gerichte mit Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz auseinandergesetzt. In fast allen Fällen bekam der Rechtsunterworfene Recht. Im Tenor heißt es grundsätzlich, dass die Behörden nicht zur Information über allgemeine Hygienemängel eines Lebensmittelunternehmens ohne Bezug auf bestimmte Lebensmittel berechtigt sind. In Anbetracht des Wortlauts des § 40 Abs. 1 a LFGB muss erkennbar sein, welche Lebensmittel oder Futtermittel von etwaigen Verstößen betroffen sind. Zudem zweifeln viele Gerichte an, dass der § 40 Abs. 1 a LFGB mit EU-Recht und Verfassungsrecht vereinbar sei.

vor 29.08.2015

Fischhändler muss vor Gräten warnen Fischhändler muss vor Gräten warnen

Hamburg (mm) Ein Fischgroßhändler aus der Hansestadt muss nach einem Bericht der Bild-Zeitung mit folgendem Hinweis in seinem Geschäft warnen: „Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass im Fisch Gräten vorkommen können“. Was war geschehen?!?

vor 29.08.2015

Bezeichnung „Sahne Eiscreme“ kann irreführend sein Bezeichnung „Sahne Eiscreme“ kann irreführend sein

Berlin (mm) Die Bezeichnung eines Speiseeisprodukts als „Sahne Eiscreme" ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin irreführend und deshalb unzulässig. Die Verwendung der Bezeichnung kann nur erfolgen, wenn gemäß dem Deutschen Lebensmittelbuch mindestens 18% Milchfettanteil enthalten sind. Das beanstandete Produkt hatte unter Zugabe von Sahne jedoch lediglich den für Eiscreme vorausgesetzte Mindestfettgehalt von 10% erreicht. (Az.: 14 K 272.10)

vor 29.08.2015

Es ist nicht alles Schokolade was glänzt! Es ist nicht alles Schokolade was glänzt!

Koblenz (mm) Die Angabe „Nussecken mit Kuvertüre und kakaohaltiger Fettglasur“ ist irreführend im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 LFGB, wenn die angebotene Ware lediglich eine einheitliche Überzugsmasse aufweisen, die nur teilweise aus Schokoladenkuvertüre zusammengesetzt ist. Ein Lebensmittel das u.a. unter der Angabe „mit Kuvertüre“ in den Verkehr gebracht wird, muss den Anforderungen von Nr. 3 b) 2. Spiegelstrich der Anlage 1 zur Kakaoverordnung für „Schokoladenkuvertüre“ entsprechen. (Az.: 6 A 10690/11.OVG)

vor 29.08.2015

Streit um „Biomineralwasser“ endgültig entschieden Streit um „Biomineralwasser“ endgültig entschieden

Karlsruhe (mm) Wie in Ausgabe 1/2011 dieser Fachzeitschrift berichtet, wurde gegen eine für den Produzenten negative Entscheidung des Landgerichtes Nürnberg-Fürth Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesgerichtshof entschied im September 2012 letztinstanzlich, dass der Getränkehersteller „Biomineralwasser“ in Verkehr bringen darf. (Az.: I ZR 230/11)

vor 29.08.2015

Definition für „charakteristische Zutat“ verwaltungsgerichtlich geklärt Definition für „charakteristische Zutat“ verwaltungsgerichtlich geklärt

Leipzig (mm) Charakteristische Zutaten im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LFGB sind Stoffe, die prägender Bestandteil eines Lebensmittels sind (Bestätigung des Urteils vom 25.07.2007 - BVerwG 3 C 21.06. Solche Zutaten werden im Sinne der Vorschrift „üblicherweise“ verwendet, wenn in Bezug auf ihre Verwendung eine langjährige Herstellungs- und Verzehrpraxis besteht.Die Substanzen Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat sind charakteristische Zutaten, die üblicherweise u.a. in Nahrungsergänzungsmitteln Verwendung finden. Sie sind damit keine den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe und bedürfen daher keiner Genehmigung. (Az.: 3 C 15/11)

vor 29.08.2015

Butterähnliches Milcherzeugnis darf nicht als „streichfähige Butter“ verkauft werden Butterähnliches Milcherzeugnis darf nicht als „streichfähige Butter“ verkauft werden

Luxemburg-Stadt (mm) Ein Milcherzeugnis, das nicht als Butter eingestuft werden kann, darf nicht unter der Bezeichnung «pomazánkové máslo» (streichfähige Butter) vermarktet werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Tschechische Republik gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, weil sie die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses unter dieser Bezeichnung zugelassen hat.(Az.: C-37/11)

vor 29.08.2015

Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden

Luxemburg-Stadt (mm) Wie in Ausgabe 4/2011 dieser Fachzeitschrift berichtet, wurde dem europäischen Gerichtshof vom Bundesverwaltungsgericht ein Vorabentscheidungsersuchen übersandt, wie der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel auszulegen ist. Der EuGH stellte mit seiner Entscheidung klar, dass die Bezeichnung „bekömmlich“ die auf einen reduzierten Säuregehalt hinweist, eine bei alkoholischen Getränken verbotene gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Die Bewerbung mit dem Begriff „bekömmlich für Wein bleibt damit verboten. (Az.: C-544/10)

vor 29.08.2015

Deklarierte Produkte mit Gouda müssen auch Gouda enthalten Deklarierte Produkte mit Gouda müssen auch Gouda enthalten

Münster (mm) An Käse, der - wie Gouda unter bestimmten Standardsorten in Verkehr gebracht werden soll, werden zusätzliche Anforderungen gestellt, die sich aus der Anlage 1 zu § 7 der Käseverordnung (KäseV) ergeben. Diese betreffen die Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Eigenschaften (Äußeres, Inneres, Geruch und Geschmack), die dem Sortentyp entsprechen müssen. Wird bei einem Erzeugnis eine Standardsorte angegeben, ohne dass die Anforderungen an diese Standardsorte nach der Käseverordnung erfüllt sind, so, liegt nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen eine Irreführung im Sinne von § 11 Abs. 1 LFGB vor. (Az.: 13 B 427/12)

vor 29.08.2015

Auf Fertigpackungen mit Backwaren ist das Gewicht anzugeben Auf Fertigpackungen mit Backwaren ist das Gewicht anzugeben

Leipzig (mm) Fertigpackungen mit Backwaren und einer Füllmenge von mehr als 100 g dürfen nur unter Angabe des Gewichts auf der Verpackung in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das entsprechende Revisionsverfahren ruht. (Az.: 3 C 34.10)

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