Die Daten zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland werden von den Gesundheits- und Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort erfasst und über parallele Meldewege (gemäß Infektionsschutzgesetz bzw. BELA-Meldungen) über die Behörden der Länder an das Robert-Koch-Institut (RKI) bzw. an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt. Die übermittelten Daten werden von RKI und BVL zusammengeführt, gemeinsam bewertet und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) berichtet.