Die Zulassung und Vermarktung gentechnisch veränderter (gv-) Lebensmittel sind in der Europäischen Union (EU) streng geregelt. Gv-Lebensmittel müssen einen EU-weiten Zulassungsprozess durchlaufen, der die Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beinhaltet. Das Verfahren fußt auf der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Mit dem vorläufigen Inkrafttreten des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada am 21. September 2017 erhielt das BVL Anfragen zu Importen von gv-Produkten aus Kanada nach Deutschland bzw. in die EU.