Der BVLK begrüßt grundsätzlich das mit der Neufassung der AVV Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) verfolgte Ziel der Bundesländer, die Risikobeurteilung unter anderem von Lebensmittelbetrieben zu modernisieren, länderübergreifend noch stärker zu harmonisieren und darüber hinaus die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wirksamer auf Problembetriebe zu fokussieren.
Eine Verringerung der Kontrollhäufigkeit sollte jedoch immer das Ergebnis einer guten Unternehmerleistung und nicht der Kassenlage der öffentlichen Hand geschuldet sein.