Das Verfahren für das "Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Entfesselungspaket I)", wurde vom Landeskabinett eingeleitet. Teil des ersten Entfesselungspaketes ist, das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz ("Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung KTG) - die sogenannte Hygieneampel - aufzuheben. Alle Lebensmittelbetriebe im Land wären ab 2020 nach dem KTG verpflichtet gewesen, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen in Form des Kontrollbarometers im Eingangsbereich bzw. auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.