Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. März 2019, für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) (19/4726) in einer vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung gestimmt. Mit der Vorlage sollen künftig die Behörden die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren. Für die Annahme des Entwurfs stimmten CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.