Aktuelle Mitteilungen

Schutz von Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten

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Schwäbische Spätzle, Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Bergkäse, Thüringer Rostbratwurst oder Beelitzer Spargel – diese Produkte sind nicht nur weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie sind auch besonders geschützt.

Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel können durch EU-Recht geschützt werden. Die Karte des BMEL zeigt die Lebensmittel mit geschützter geografischer Herkunftsangabe in Deutschland.

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Bundesrat berät am 12. April neue Vorgaben für Behördeninfos über Hygienemängel und Verstöße gegen das Lebensmittelrecht

Verbraucherinnen und Verbraucher können amtliche Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften künftig sechs Monate lang online abrufen. Das sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 12. April 2019 abschließend berät.

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