Schutz von Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten

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Schwäbische Spätzle, Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Bergkäse, Thüringer Rostbratwurst oder Beelitzer Spargel – diese Produkte sind nicht nur weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie sind auch besonders geschützt.

Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel können durch EU-Recht geschützt werden. Die nachfolgende Karte zeigt die Lebensmittel mit geschützter geografischer Herkunftsangabe in Deutschland.

Karte der Lebensmittel mit geschützter geografischer Herkunftsangabe in Deutschland. , Quelle: Leibniz-Institut für Länderkunde

Die EU-Gütezeichen "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung), "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) und "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt.

Welche Produkte aus Deutschland diese Gütesiegel tragen oder sie beantragt haben, können Sie in der von der EU geführten DOOR-Datenbank einsehen.

Herkunftsangaben

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Gütezeichen: Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.)

Das EU-Gütezeichen "g. U." garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. Sämtliche Produktionsschritte müssen also in dem betreffenden Gebiet stattfinden. Die Produkte weisen somit Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Zwischen den Merkmalen des Produkts und seiner geografischen Herkunft muss ein objektiver enger Zusammenhang bestehen.

Beispiel: Allgäuer Bergkäse g.U.

Nur Milch aus dem Allgäu darf zur Herstellung des "Allgäuer Bergkäse" verwendet werden. Die geologischen und klimatischen Verhältnisse des Allgäu beeinflussen wesentlich die Güte des Rohstoffs Milch und damit des Allgäuer Bergkäse. Hinzu kommt das in der langen Tradition der Käseherstellung gewonnene Know-how. Der Allgäuer Bergkäse weist dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Gütezeichen: Logo für geschützte geografische Angabe

Das Gütezeichen "g.g.A." soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. Mindestens eine Phase des Produktionsprozesses muss in dem Gebiet erfolgen, während das für ihre Herstellung verwendete Rohmaterial aus einer anderen Region stammen kann. Mit "g.g.A." gekennzeichnete Produkte besitzen damit eine spezifische Eigenschaft oder ein Ansehen, die sie mit einer bestimmten Region verbinden.

Beispiel: Holsteiner Tilsiter

Die Käsesorte Holsteiner Tilsiter darf nur aus Schleswig-Holstein kommen. Die EU-Kommission hat das Produkt im Dezember 2013 mit dem Gütesiegel "geschützte geografische Angabe" (g.g.A) gekennzeichnet. Demnach darf sich ein Käse erst dann Holsteiner Tilsiter nennen, wenn er in Schleswig-Holstein hergestellt und gereift ist. Der würzig-aromatische Charakter ließe sich nur durch spezielle Bakterienkulturen erzeugen, die nur im Klimaraum zwischen Nord- und Ostsee entstehen können, so die Kommission.

Beispiel: Schwäbische Spätzle

Echte Schwäbische Spätzle dürfen seit März 2012 das europaweit gültige Qualitätssiegel für "geschützte geografische Angaben" (g.g.A.) tragen - wenn sie in Schwaben herstellt wurden und die Zutaten mit der bei der EU hinterlegten Rezeptur übereinstimmen. Dadurch soll eine gleichbleibend hohe Qualität sichergestellt werden.

Beispiel: Nürnberger Lebkuchen

Nürnberger Lebkuchen ist EU-weit als "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) geschützt. Diese Spezialität darf aufgrund dieses Schutzes ausschließlich in Nürnberg hergestellt werden. Die Zutaten für das Rezept müssen aber nicht aus der Region kommen. Lebkuchen wird seit dem Mittelalter in Nürnberg hergestellt und hat weltweit hohes Ansehen erworben.

Rechtliche Hinweise

Garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)

Das EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte, die als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) ausgezeichnet werden

Das Gütezeichen "g.t.S." bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor. Der Produktionsprozess ist an kein Gebiet gebunden, entscheidend ist allein, dass dem traditionellen Rezept oder Herstellungsverfahren gefolgt wird. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die „Heumilch“, die auch in Deutschland produziert wird, oder der Serrano-Schinken.

Rechtliche Hinweise

Die Bildzeichen sind in der EU einheitlich, die entsprechenden Angaben richten sich nach der jeweiligen Landessprache. Einzelheiten sowie die Angaben in den Landessprachen finden sich im Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 und im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014.

Weitere Informationen

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