Veröffentlichung von Verstößen bei Lebens­mittelsicherheit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. März 2019, für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) (19/4726) in einer vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung gestimmt. Mit der Vorlage sollen künftig die Behörden die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren. Für die Annahme des Entwurfs stimmten CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Darüber hinaus stimmten die Abgeordneten im Rahmen einer Entschließung dafür, schnellstmöglich mit den Ländern im Rahmen der gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog zu schaffen, denn eine bundesweit einheitliche Vorgabe zum Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße existiere bisher nicht. Dieser Katalog soll die Rechtssicherheit erhöhen und sei ein wichtiger Beitrag zur weiteren Vereinheitlichung des Vollzugs lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Für die Entschließung stimmte die breite Mehrheit der Fraktionen bei Enthaltung der Grünen. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/8349) zugrunde. Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt wurden zu Protokoll gegeben.

Rechtssichere Veröffentlichung von Verstößen

Mit dem Entwurf soll eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit ermöglicht und eine für alle Bundesländer einheitlich anwendbare Regelung festgeschrieben werden.

Eine frühere Regelung zur Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße sei seit dem Jahr 2013 von den Ländern nicht mehr vollzogen worden, weil mehrere Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift erhoben und deren Vollzug vorläufig untersagt hatten.

Antrag der Linksfraktion

Die Fraktion Die Linke hat zur Debatte einen Antrag (19/4830) vor, der die Frist rechtssicher auf zwei Jahre verlängern soll. Die Vorlage wurde nur von den Grünen unterstützt. damit sollte zudem eine Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Einführung des „Hygiene-Smileys“ oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Betrieben geschaffen werden.

Die Rechtsgrundlage soll auf Basis des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zur Auskunftspflicht von Behörden über Verstöße von Unternehmen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften erfolgen.

Antrag der Grünen

Bündnis 90/Die Grünen haben ebenfalls einen Antrag (19/7434) vorgelegt, der die Bundesregierung auffordert, die Ergebnisse behördlicher Kontrollen unabhängig vom Schweregrad möglicher Verstöße gegen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung und Irreführung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vorlage wurde nur von der Linksfraktion unterstützt.

Darüber hinaus sollte mithilfe der Vorlage die Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe in Form eines Hygienebarometers oder „Smileys“ geschaffen werden. (eis/14.03.2019)

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Einige der Forderungen des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. wurden in die Änderung übernommen. Ob die nun beschlossene Novellierung zu einer rechtssicheren Anwendung durch die Behörden führen wird, bleibt abzuwarten. Nun muss die Regierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des LFGB angehen, damit die Information der Öffentlichkeit über Kontrollergebnisse bundesweit einheitlich erfolgt und keine 16 verschiedenen Regelungen entstehen. 

Quelle: www.bundestag.de

 

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