Aktuelle Mitteilungen

Wann ist ein Vitamin-D-Präparat noch ein Nahrungsergänzungsmittel?

Gerade in den dunklen Wintermonaten greifen viele Menschen verstärkt zu Vitamin-D-haltigen Produkten. Doch bei welchen Vitamin-D-Mengen handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel und bei welchen Mengen ist von einem Arzneimittel auszugehen? Diese Frage stellt sich auch, da zunehmend Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin-D-Konzentrationen auf den Markt kommen, die bislang nur zur Behandlung von Mangelerkrankungen in Arzneimitteln üblich waren. Die Gemeinsame Expertenkommission des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat jetzt in einer Stellungnahme festgestellt, dass ein Produkt, das maximal 20 Mikrogramm (800 I.E.) Vitamin D zur Deckung des täglichen Bedarfs enthält, als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden kann.

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Reform des Lebensmittelbuchs

Berlin: (hib/EIS) Eine "echte Reform" der Lebensmittelbuchkommission fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7242), die in ihrem Antrag für mehr Transparenz und Beteiligung eintritt.

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