Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 29. Januar 2016 Stellung zum Entwurf eines Tabakerzeugnisgesetzes der Bundesregierung genommen. Sie bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um 15 Monate für die Anbringung der neuen Warnhinweise auf Verpackungen für Tabakerzeugnisse einzusetzen.