Aktuelle Mitteilungen

Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften grundsätzlich verfassungsgemäß

Die amtliche Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) über Verstöße einzelner Unternehmen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften ist an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen, weil sie in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff in die Berufsfreiheit gleichkommt. Verstößt ein Unternehmen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften, können seine Interessen aber hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten.

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Europäische Behördenchefs für Lebensmittelsicherheit trafen sich im BVL

Quelle: http://www.headsofagencies.eu/hoa - Präsidenten und Amtsleiter der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden

Die Präsidenten und Amtsleiter der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden kommen zweimal jährlich zu einem Austausch zusammen. Diese Woche (3./4. Mai 2018) war die Arbeitsgruppe der Heads of Food Safety Agencies (HoA) zu Gast beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Im Mittelpunkt des Meetings standen dabei die neue EU-Kontrollverordnung sowie der Online-Handel von Lebensmitteln.

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