Grundsätzlich begrüßen wir in Zeiten der Informationsgesellschaft, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern zielgerichtet und sachlich fundierte Informationen von Behörden bereitgestellt werden, wobei es die rechtsstaatlichen Prinzipien für alle Beteiligten grundsätzlich zu wahren gilt. Desinformation durch Überinformation sollte in jedem Fall vermieden werden. Nach Ansicht des BVLK widerspricht die mögliche Veröffentlichung von Kontrollberichten durch Private und/oder Nichtregierungsorganisationen, die aufgrund von Anfragen gemäß VIG herausgegeben worden sind, dem Grundsatz des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit.