In der bislang größten Studie mit Produkten aus dem Handel untersuchte das BfR Lebensmittelproben auf Spuren von Erdnuss
Erdnüsse können allergische Reaktionen auslösen und müssen daher auf der Verpackung von Lebensmitteln als Zutat angegeben werden. Ob die Kennzeichnungen mit den Inhalten ausgewählter Lebensmittelproben übereinstimmen, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einem gemeinsam mit der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) durchgeführten Forschungsprojekt untersucht. Das Ergebnis: Von insgesamt 633 Produkten, die nicht mit einem Hinweis auf Erdnuss versehenen waren, enthielten nur zwei Proben dennoch Erdnuss. Der Anteil positiver Proben lag damit bei 0,3 %. Umgekehrt enthielten nur 2,6 % der 266 Proben mit einer Kennzeichnung von Spuren von Erdnüssen auch wirklich messbare Kontaminationen oberhalb von 1 mg/kg. „W er das Zutatenverzeichnis und Hinweise aufmerksam liest, kann den unbeabsichtigten Konsum weitestgehend vermeiden“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Hundertprozentige Sicherheit wird es jedoch nicht geben, denn jeder Allergiker reagiert äußerst individuell und dosisabhängig.“
Die Ergebnisse der Studie sind im Journal of Food Composition and Analysis, Volume 44, December 2015 veröffentlicht worden.