Beanstandungsquoten bleiben konstant - Daten zur Lebensmittelüberwachung 2014

Daten zur Lebensmittelüberwachung 2014

Im Jahr 2014 hat die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder rund 540.000 Betriebe kontrolliert. Bei 25 Prozent wurden Verstöße festgestellt. Dies entspricht dem Beanstandungsniveau der Vorjahre. Der Anteil von Beanstandungen bei Proben von Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Bedarfsgegenständen wie Kosmetika liegt ebenfalls auf dem Niveau der vergangenen Jahre. 12 Prozent der rund 382.000 Proben wurden beanstandet.

Mit 876.702 Kontrollbesuchen in 540.419 Betrieben wurden geringfügig mehr Kontrollen durchgeführt (+ 1 Prozent) als in den Vorjahren. Die Gesamtzahl der registrierten Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen, liegt bei 1,21 Millionen. Damit wurde fast die Hälfte aller Betriebe (44,7 Prozent) in Deutschland kontrolliert, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Bei den Dienstleistungsbetrieben im gastronomischen Bereich wurde sogar mehr als jeder zweite Betrieb kontrolliert.

Wie in den vergangenen Jahren stellten die Kontrolleure bei 25 Prozent aller untersuchten Betriebe Verstöße fest und leiteten entsprechende Maßnahmen ein. Die Beanstandungsquote bei Dienstleitungsbetrieben – Gastronomie und andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung – sowie kleinen Herstellern, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen, war mit 29 bzw. 30 Prozent am höchsten. Die weitaus größte Zahl der Beanstandungen betraf mit 52 Prozent – wie auch schon in den Vorjahren – die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt von Mängeln im Hygienemanagement (25 Prozent) sowie bei der Kennzeichnung und Aufmachung (18 Prozent) der Lebensmittel.

Untersuchung von Proben

11,6 Prozent der 382.304 untersuchten Proben von Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Bedarfsgegenständen wurden 2014 von den Überwachungsämtern beanstandet. In den beiden Vorjahren waren es 11,3 Prozent (2013), bzw. 12,3 Prozent (2012). 97,5 Prozent der untersuchten Proben waren Lebensmittel einschließlich Zusatzstoffe. Der restliche Probenanteil entfiel auf Bedarfsgegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt.

Die mit Abstand höchste Beanstandungsquote von 22,6 Prozent wiesen im Jahr 2014 „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ auf, gefolgt von den drei Produktgruppen „Zuckerwaren“, „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“ sowie „alkoholische Getränke (außer Wein)“ (15 bis 16 Prozent). Diese Lebensmittelgruppen führten bereits in den Vorjahren die Liste an. Wie in der Vergangenheit gab es in den Produktgruppen „Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee“, „Obst und Gemüse“ sowie „Zusatzstoffe“ weniger Beanstandungen (8 bis 9 Prozent).

Die Hälfte der beanstandeten Proben verstieß gegen Vorschriften der „Kennzeichnung und Aufmachung“. 19 Prozent der Proben wiesen mikrobiologische Verunreinigungen und 10 Prozent Mängel in der Zusammensetzung auf.

Lebensmittel-Bedarfsgegenstände

Die Beanstandungsquote von Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt ist weiterhin zurückgegangen. Wurden 2011 noch 16 Prozent der Proben beanstandet, waren es im Jahr 2013 14 Prozent und im Jahr 2014 12 Prozent. Wie bei den Lebensmitteln machen auch hier Kennzeichnungs- und Aufmachungsmängel den größten Anteil der Verstöße aus (63 Prozent). In 33 Prozent der Fälle erfolgte eine Beanstandung von Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt aufgrund der Zusammensetzung.

Risikoorientierte Überwachung

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt risikoorientiert. Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger kontrolliert. Entsprechend der risikoorientierten Einstufung wurden besonders häufig Lebensmittel herstellende und Lebensmittel verarbeitende Betriebe in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung sowie beim Lebensmittel-Handwerk (Fleischereien, Bäckereien, Konditoreibetriebe u. ä.) kontrolliert. Die Auswahl und Untersuchung der Lebensmittelproben erfolgt in den Ländern ebenfalls risikoorientiert nach produkt- und betriebsbezogenen Kriterien.

Bundesweiter Überwachungsplan

Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen von der amtlichen Überwachung bei Lebensmitteln grundsätzlich 5, bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen grundsätzlich 0,5 amtliche Proben genommen werden. Ein Teil dieser Gesamtprobenzahl wird bundesweit einheitlich untersucht. So werden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp) jährlich Proben in etwa 15 bis 20 Programmen untersucht. Der BÜp kann Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem enthalten. Ziel dabei ist es, bundesweite Aussagen über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften einschließlich Täuschungsschutz zu erhalten.
www.bvl.bund.de/buep

Monitoring

Das Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Dabei werden derzeit pro Jahr ca. 9000 Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen repräsentativ für Deutschland auf Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen untersucht. Somit können mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe, wie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxine, Schwermetalle und andere Umweltschadstoffe, frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden.
www.bvl.bund.de/Monitoring

Quelle: www.bvl.bund.de

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