Urteile / Entscheidungen
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Angeordneter Rückruf ohne Abwarten des Gegengutachtens legitim
Würzburg (mm) Der auf § 39 Abs. 2 Nr. Satz 2 Nr. 4 LFGB beruhende Rückruf kann von der zuständigen Behörde veranlasst werden. Ein Warten auf das Gutachten der Gegenprobe ist nicht notwendig, wenn aufgrund amtlicher Probenuntersuchungen lebensmittelrechtliche Beanstandungen erfolgen (Az.: W 6 K 10.508).
Messung der Umgebungstemperatur mit geeichtem Thermometer ausreichend
Erlangen (mm) Gegen einen Verkaufsleiter, der für eine überregionale Bäckereikette tätig ist, setzte das Amtsgericht Erlangen eine Geldbuße von 2.500 € fest. Kühlpflichtige Sandwiches, belegt mit Fleischerzeugnissen wurden in den Kühltheken der von ihm betreuten Bäckereifilialen zu warm zum Verkauf angeboten (Az.: 9 OWi 358 Js 22708/08).
Angabe „Made in Germany“ verpflichtend
Düsseldorf (mm) Bei Industrieprodukten wird davon ausgegangen, dass die Behauptung "Produziert in Deutschland" (bzw. "Made in Germany") voraussetzt, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner jüngsten Entscheidung bestätigt. (Az.: I-20 U 110/10)
Verhütung künftiger Verstöße gegen Lebensmittelrecht
Lüneburg (mm) Eine lebensmittelrechtliche Anordnung zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Verbot des Inverkehrbringens nicht sicherer Lebensmittel (Art. 14 Abs. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002) setzt nicht notwendig voraus, dass im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung bereits entsprechende Verstöße festgestellt worden sind. Ausreichend ist vielmehr, dass es ohne die Kontrolle voraussichtlich zu einem Inverkehrbringen gekommen wäre. (Az.: 13 ME 181/09)
Behördliche Auflagen für SB-Backstation rechtens?
Luxemburg/Stadt (mm) Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04. 2004 über Lebensmittelhygiene ist laut dem EuGH dahin auszulegen, dass bei Selbstbedienungsverkaufsboxen für Brot- und Gebäckstücke der Umstand, dass ein potenzieller Käufer die zum Verkauf angebotenen Lebensmittel denkmöglich mit bloßen Händen berühren oder sie anniesen kann, für sich allein nicht die Feststellung erlaubt, dass diese Lebensmittel nicht vor Kontaminationen geschützt sind, die sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder gesundheitsschädlich machen bzw. derart kontaminieren, dass ein Verzehr in diesem Zustand nicht zu erwarten wäre. (Az.: C-382/10)
Installation eines Waschbeckens in der Personaltoilette
Luxemburg/Stadt (mm) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem sog. Vorabentscheidungsersuchen seitens des österreichischen Unabhängigen Verwaltungsrats in Wien mit der Frage auseinandergesetzt, welche Maßnahmen die Lebensmittelüberwachungsbehörde zwecks Einhaltung einer guten Hygienepraxis verlangen kann und wo die Grenzen des Prinzips der Verhältnismäßigkeit überschritten werden. (Az.: C-381/10)
Honig mit GVO-Pollen kann nur mit Genehmigung in den Verkehr gebracht werden
Luxemburg/Stadt (mm) Mit seinem Urteil vom 06.09.2011 hat der EuGH die Frage der Zulassungspflicht von Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die den Pollen eines GVO enthalten entschieden und festgestellt, dass diese aus GVO hergestellte Lebensmittel sind und daher nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürfen. Der Pollen im Honig selbst stellt keine GVO mehr dar, wenn er seine Fortpflanzungsfähigkeit verloren hat und in keiner Weise genetisches Material übertragen kann. (Az.: C-442/09)
Verkaufsverbot für nicht sichere Lutschbonbons
München (mm) Der bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte ein behördliches Verbot für ca. 3 cm dicke Lutschbonbons, da diese gegen die Anforderungen der Europäischen Basisverordnung verstoßen.(Az.: 9 ZB 09.2116)
„Puten-Filetstreifen, gebraten“ irreführend
Leipzig (mm) Ein Industrieprodukt darf nicht mit traditionell handwerklich hergestellten Erzeugnissen gleichgesetzt werden. Die Bezeichnung „Puten-Filetstreifen, gebraten“ ist irreführend, weil das betreffende Erzeugnis der dadurch hervorgerufenen Erwartung eines verständigen Durchschnittsverbrauchers nicht gerecht wird. (Az.: 3 B 79.10)
Inhaberin einer berühmten Bäckerei zu 14.000 € Geldstrafe verurteilt
Hannover (mm) Vor dem Amtsgericht der niedersächsischen Landeshauptstadt musste sich eine Bäckergesellin für drei massive Verstöße gegen lebensmittelhygienische Mindestanforderungen verantworten. Das Urteil wurde akzeptiert, da die Beschuldigte mit einer weitaus höheren Strafe gerechnet hatte. (Az.: 204 Ds 1252 JS 89808/10)