Urteile / Entscheidungen
Hier finden Sie Dokumente mit Urteilen und Entscheidungen.
Datum
Dokument
Entscheidungen der Europäischen Kommission haben keine Bindungswirkung
Luxemburg/ Stadt (mm) Eine laut der Novel-Food-Verordnung erlassene Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels oder einer Lebensmittelzutat in der Europäischen Union verweigert wird, ist gegenüber anderen Personen als der oder denjenigen, an die sie gerichtet ist, nicht verbindlich. (Az.: C-327/ 09)
„Vorderschinken-Erzeugnis“ muss den Leitsätzen entsprechen
Münster (mm) Ein als „Vorderschinken-Erzeugnis“ deklariertes Lebensmittel muss den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches genügen und bereits deutlich in der Verkehrsbezeichnung den Formfleischcharakter beinhalten. Die Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen hatte keinen Erfolg. (Az.: 13 A 2109/10)
„Deutscher“ Spargel wurde richtig teuer
Erfurt (mm) Eine Markthändlerin wurde dabei beobachtet wie sie ausländisches Edelgemüse neu kennzeichnete und zum Verkauf anbot. Dafür erhielt sie einen Strafbefehl über 3.750 € vom Amtsgericht Erfurt. (Az.: Cs 909 Js 4962/10)
Freiheitsstrafe gegen Fleischgroßhändler rechtskräftig
Karlsruhe (mm) Der ehemalige Geschäftsführer eines schwäbischen Unternehmens musste sich 2009 wegen Betruges in 15 Fällen verantworten. Er hatte 2004 mehr als 300 Tonnen nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte Fleischprodukte als Lebensmittel weiterverkauft. Die dafür verhängte Freiheitsstrafe bestätigte der Bundesgerichtshof. (Az.: 1 StR 400/10)
Geldstrafe für unhygienische Zustände im Dorfgasthof
Mühlhausen (mm) Ein thüringischer Gastronom hatte mit seiner Berufung gegen eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 € wegen mehrfacher lebensmittelhygienischer Verstöße teilweise Erfolg. Die Richter stellten drei Teilverfahren ein, da diese zu den übrigen Anklagepunkten nicht beträchtlich ins Gewicht fielen. (Az.: 130 Js 61199/09 7 Ns)
Behördliche Internetveröffentlichung aufgrund des VIG rechtens
Saarlouis (mm) § 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) gewährt der zuständigen Stelle die Befugnis zu einer aktiven, antragsunabhängigen Informationserteilung. Einer Veröffentlichung kürzlich festgestellter erheblicher Verstöße gegen das LFGB im Internet durch die zuständige Behörde steht auch nicht entgegen, dass die festgestellten Mängel zwischenzeitlich beseitigt wurden. (Az.: 3 A 270/10)
Verkehrsbezeichnung „reine Schokolade“ verstößt gegen europäisches Recht
Luxemburg/ Stadt (mm) Die Europäische Kommission hatte beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Italien erhoben und geltend gemacht, dass dieser Mitgliedstaat eine zusätzliche Verkehrsbezeichnung für Schokoladeerzeugnisse eingeführt habe, wonach diese als „rein" oder „nicht rein" angesehen werden könnten, was gegen die entsprechende Richtlinie verstoße und auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs zuwiderlaufe. Der Verbraucher müsse durch die Etikettierung und nicht durch die Verwendung einer anderen Verkehrsbezeichnung über das Vorhandensein von Ersatzfetten in Schokolade informiert werden. (Az.: C-47/09)
Werbung mit „Bio-Tabak“ verstößt gegen das Vorläufige Tabakgesetz
Karlsruhe (mm) Ein Tabakwarenhersteller darf für seine Zigaretten nicht mehr wie bisher mit dem Begriff „Bio-Tabak“ werben. Dies entschied in letzter Instanz der Bundesgerichtshof auf Betreiben einer großen Verbraucherschutzorganisation. (Az.: I ZR 139/09)
Zutatenliste muss vollständig sein
Saarbücken (mm) Eine optische Trennung von zusätzlichen Zutaten vom übrigen Zutatenverzeichnis auf Fertigpackungen ist unzulässig und verstößt gegen die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Dies entschied das Amtsgericht Saarbrücken in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. (Az.: 43 Owi 31 Js 204/10 (82/10))
Werbung mit „tiergerechte Haltungsform“ irreführend, wenn dies selbstverständlich ist
Oldenburg (mm) Die Verwendung des Siegels „tiergerechte Haltungsform“ ist irreführend, wenn der Verwender die Tiere lediglich entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften hält und damit mit Selbstverständlichkeiten wirbt. Dies hat unter Abänderung der vorinstanziellen Entscheidung das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. (Az.: 1 U 6/10)