Urteile / Entscheidungen
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„Emmentaler” ist keine eintragungsfähige Unionsmarke
Luxemburg (nr) Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte, dass es sich bei „Emmentaler” um keine eintragungsfähige geographische Unionsmarke handele (Az.:20 T-2/21, Urteil vom 24.05.2023).
München (nr) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München entschied, dass für eine Veröffentlichung im Sinne des § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 2 LFGB die Anknüpfung an Tatsachen für das Vorliegen eines entsprechenden Verdachts seitens der Behörde zwingend erforderlich sei und hierfür bloße Zweifel, ob der in Rede stehende Stoff nicht zugelassen oder gar verboten sei, nicht genügen. Eine mangelnde Überzeugungsgewissheit fällt zu Lasten der Behörde aus (Az.: 20 CE 23.626, Beschluss vom 11.05.2023).
München (nr) Das Verwaltungsgericht München bestätigte, dass eine gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit lebensmittelrechtlicher Anordnungen nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sich nur dann in § 39 Abs. 7 LFGB finden lässt, wenn es sich um eine der dort abschließend aufgeführten Maßnahmen zur Durchsetzung von Verboten zum Schutz der Gesundheit handelt. § 39 Abs. 7 LFGB gewährt gerade keinen pauschalen Sofortvollzug, da sonst die gesetzgeberische Wertung des § 80 Abs. 2 Nr. 1-3 VwGO (Automatismus) in Abgrenzung zu § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VwGO (Einzelfall mit Begründungserfordernis) unzulässigerweise ausgehebelt werden würde (BeckRS 2023, 303; Beschluss vom 02.01.2023).
„BGH hebt die Freisprüche in Sachen „Bunte Blüte“ (Vertrieb von CBD-Produkten) auf“
Karlsruhe (nr) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin das Urteil der Vorinstanz des Landgerichtes Berlin aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG Berlin zurückverwiesen werde. In dem besagten Urteil hat das Landgericht Berlin fünf Angeklagte vom Vorwurf der Begehung von Betäubungsmittelstraftaten freigesprochen (Az.: 5 StR 269/22, Urteil vom 16.01.2023; 534 KLs 16/20, Urteil vom 30.03.2022).
Münster (nr) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte, dass die Gerichte bei der Überprüfung der Öffentlichkeitsinformation des § 40 Abs. 1 LFGB weder an den von der Behörde festgestellten Sachverhalt noch an die getroffene Prognoseentscheidung gebunden sind. Es bekräftigte im Ergebnis die von der ersten Instanz getroffene Ablehnung des Eilrechtsschutzes bezüglich der Untersagung der Öffentlichkeitsinformation seitens der Antragsgegnerin (Behörde). Die Beschwerde der Antragstellerin (Lebensmittelunternehmerin) hat keine Erfolgsaussichten (Az.: 9 B 1077/22, Beschluss vom 03.11.2022; I. Instanz: VG Düsseldorf ‑ 16 L 1940/22).
Unzulässige Werbung mit den Angaben „HCG“, „C30“ und „Globuli“ bei reinen Zuckerkügelchen
Celle (nr) Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung der vorherigen Instanz, wonach die werbenden Angaben „HCG“, „C30“ und „Globuli“ bei reinen Zuckerkügelchen unzulässig seien. Das Produkt führe den Durchschnittsverbraucher in diesem Falle dahingehend in die Irre, dass der Eindruck erweckt wird, es sei mehr als ein Lebensmittel (Az.: 13 U 18/22; Beschluss vom 05.10.2022).
Ansbach (nr) Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied, dass vorliegend eine private Pflegediensteinrichtung für Demenzkranke keine „Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch sei, sondern vielmehr durch die stetige Lebensmittelzubereitung und -abgabe an die Demenzkranken eine Lebensmittelunternehmerin im Sinne des Art. 3 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 darstelle. Danach bestehe eine Registrierungspflicht (Az.: 14 S 21.02041, Beschluss v. 13.01.2022).
Bayreuth (nr) Das Verwaltungsgericht Bayreuth untersagte im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig die unmittelbar bevorstehende behördliche Veröffentlichung von festgestellten Verstößen, soweit hierfür der Oberbegriff „Kennzeichnungsmängel“ genutzt werden solle. Grund hierfür sei, dass die Art des Verstoßes jeweils sachlich zutreffend und präzise bei einer behördlichen Veröffentlichung zu erfolgen habe, um irreführende Vorstellungen beim Verbraucher über das Ausmaß des jeweiligen Verstoßes zu vermeiden. Soweit auf einen Oberbegriff zurückgegriffen werde, müsse sichergestellt sein, dass im Einzelfall keine Gefahr einer Sachverhaltsverfälschung bestehe (Az.: B 7 E 22.950, Beschluss vom 24.10.2022).
Berlin (nr) Das Verwaltungsgericht Berlin stellte klar, dass bei Vorliegen einer gewerberechtlichen Erlaubnis diese aufgrund der Spezialität des Gaststättenrechts zunächst nach § 15 Abs. 2 GastG widerrufen werden müsse, bevor eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 S. 1 GewO erfolgen könne. Überdies beschäftigte es sich summarisch mit der Frage, ob strafrechtliche Aktivitäten Dritter in Bezug auf den Gewerbebetrieb zu einer Unzuverlässigkeit des Betreibers führen können. (Az.: VG 4 L 281/22; Beschluss vom 18.07.2022)
Titandioxidpulver wurde zu Unrecht von der Kommission als krebserregend eingestuft
Luxemburg (nr) Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Titandioxid entgegen der Einstufung der Kommission dieses Stoffes als krebserregend in seiner Ausgangsform als nicht karzinogen einzustufen sei. Insoweit erklärte er die Delegierte Verordnung der Kommission aus dem Jahr 2019 in diesem Punkt für nichtig (Rechtssachen T-279/20, T-288/20, T-283/20, Urteil vom 23.11.2022).