Urteile / Entscheidungen
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Meldepflicht nach der REACH-Verordnung entschieden
Luxemburg/Stadt (mm) Die Bestandteile eines komplexen Erzeugnisses müssen der Europäischen Chemikalienagentur mitgeteilt werden, wenn sie einen besonders besorgniserregenden Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 % enthalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. (Az: C-106/14)
Gerichtliche Entscheidung zu einem Informationsanspruch nach dem VIG
Leipzig (mm) Der Anspruch auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz setzt, soweit er sich nicht auf personenbezogene Daten bezieht, nicht voraus, dass die informationspflichtige Stelle die inhaltliche Richtigkeit der begehrten Information geprüft hat. (Az: BVerwG 7 B 22.14)
Über den Tellerrand geschaut - Entscheidungen aus aller Welt
(mm) Um Ihnen einen Gesamtüberblick über juristische Entscheidungen zu geben, berichten wir in loser Folge über Rechtsprechung aus aller Welt berichten, die unsere tägliche Arbeit betreffen kann.
Diesmal: USA: Beck's-Trinker sollen entschädigt werden
Vorlagefrage zur Qualifizierung von in Apotheken vertriebenen Flüssigkeiten mit Alkoholgehalt
Karlsruhe (mm) Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel erneut durch den Bundesgerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. (Az: I ZR 29/13)
Verpackung darf Verbraucher nicht in die Irre führen - Himbeer-Tee muss Himbeer-Aroma enthalten
Luxemburg/Stadt (mm) Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen, indem sie den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erweckt, die tatsächlich in dem Erzeugnis nicht vorhanden ist. Das Verzeichnis der Zutaten kann, auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein, einen sich aus der Etikettierung ergebenden falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden. Über diesen Rechtsstreit berichteten wir in der Ausgabe 2/2014 dieses Fachjournals. (Az: C-195/14)
Keine Schadensersatzansprueche gegen die Bundesrepublik aufgrund der Ehec-Krise
Berlin (mm) Der 9. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin hatte über die Berufungen von zwei landwirtschaftlichen Betrieben zu entscheiden, die von der Bundesrepublik Deutschland und einem Bundesinstitut Schadensersatz aus Amtshaftung in Höhe von ca. 225.000,00 EUR bzw. ca. 190.000,00 EUR wegen des Informationsverhaltens der beiden Beklagten im Zusammenhang mit der so genannten EHEC-Krise im Jahr 2011 forderten. (Az: 9 U 45/14)
Deutschlands Schutzniveau für Arsen, Antimon und Quecksilber ist nicht ausreichend!
Luxemburg/Stadt (mm) Nach dem Gericht der Europäischen Union bestätigt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die EU-Kommission Deutschland die Beibehaltung eigener Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug untersagen durfte. Der EuGH weist das Rechtsmittel Deutschlands gegen das Urteil des Gerichts mit der Begründung zurück, dass dem Gericht kein Rechtsfehler unterlaufen ist, als es die Klage dieses Mitgliedstaats abgewiesen hat. Wir berichteten ausführlich in Ausgabe 3/2014 dieses Fachjournals. (Az: C-360/14 P)
Über den Tellerrand geschaut - Entscheidungen aus aller Welt
(mm) Um Ihnen einen Gesamtüberblick über juristische Entscheidungen zu geben, werden wir beginnend mit dieser Ausgabe in loser Folge über Rechtsprechung aus aller Welt berichten, die unsere tägliche Arbeit betreffen kann.
Diesmal: Millionenstrafe für "frisch gebacken"-Lüge und Haftstrafe für niederländischen Fleischgroßhändler
2.700,00 € Geldstrafe wegen massiver Hygienemängel
Leonberg (mm) Die zuständige Richterin sprach in der Urteilsbegründung von „außerordentlich massiven Hygiene-Mängeln“, die ihr in dieser Form bislang nicht untergekommen waren. Wegen eklatanter Verstöße wurde ein Bäckermeister vom Leonberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt. (Az: 4 es 176 Js 59788/14)
Entscheidung zur Gebührenhöhe für eine Nachkontrolle
Köln (mm) Auch die Vorbereitungs-, Fahr-, Warte- und Nachbereitungszeit sind zur eigentlichen Gebühr für eine Nachkontrolle hinzuzurechnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. (Az: 25 K 510114)