Urteile / Entscheidungen
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Pflichtangaben bei Tütensuppen, die im Fernabsatz vertrieben werden
Mannheim (fs) Werden Lebensmittel per Fernabsatz angeboten und vertrieben, so muss der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss gem. Art. 14 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. g) LMIV über die Art der Aufbewahrung und den Verzehrzeitraum informieren. Außerdem gab das Landgericht Mannheim eine Leitlinie dafür vor, auf welche Art und Weise die Eigenschaft des Imports auf einer Internetseite kenntlich gemacht werden sollte. (Urt. v. 01.06.2017, Az.: 23 O 73/16)
Karlsruhe (fs) Der Bundesgerichtshof beendete mit Beschluss vom 29.03.2017 den Trend zu Lebensmitteln mit vermeintlich entgiftender Wirkung. Der Beklagte des Verfahrens bewarb eines seiner Teeprodukte aus Brennnessel und grünem Tee mit der Bezeichnung „Detox“ auf der Verpackung. Nach Ansicht des Gerichts stellt dies eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 10 Abs. 1 HCVO dar, welche aber nicht in der Gemeinschaftsliste der HCVO zugelassen und deren Verwendung somit unzulässig ist. Außerdem verstößt die Bezeichnung gegen das Irreführungsverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB sowie § 5 UWG. (Az.: I ZR 71/16)
Hamburg (fs) Nachdem das Landgericht Hamburg dem Amtshaftungsprozess des Klägers zunächst stattgab, legte die Stadt Hamburg Berufung vor dem Oberlandesgericht ein. Um eine genaue Feststellung der Höhe des Schadens zu vermeiden und damit Prozesskosten zu sparen, einigten sich beide Parteien in einem Vergleich. Der anfängliche Schadenersatz von 2,3 Millionen EUR zugunsten des Klägers reduzierte sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. (Verfahren vor dem LG Hamburg, Az.: 303 O 379/11)
Karlsruhe (fs) Der Normenkontrollantrag der Landesregierung Niedersachsen hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Diese ließ die Regelung des § 40 Abs. 1a LFGB überprüfen, weil sie Bedenken hinsichtlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Grundrechts auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) hatte. Die Richter folgten der Argumentation und erklärten die Norm für unverhältnismäßig im engeren Sinne, weil eine zeitliche Befristung der Veröffentlichung von Verstößen fehle. (Az.: 1 BvF 1/13)
Weitere Entscheidung zu Pflichtangaben nach LMIV
Düsseldorf (mm) Nach den verpflichtenden Informationen über Lebensmittel sieht Artikel 9 Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vor, dass dem Zutatenverzeichnis das Wort „Zutaten“ vorangestellt wird und das Mindesthaltbarkeitsdatum mit den Worten „mindestens haltbar bis …“ angegeben wird. (Az.: 34 O 16/16)
Irreführende Werbung mit Aussage „Nach traditioneller Metzgerkunst“
Offenburg (mm) Es ist eine irreführende Werbung, wenn ein Fleischwerk eines Lebensmittelhändlers ohne Einschränkung die Aussage „nach traditioneller Metzgerkunst“ verwendet, wenn nur ein Teil der beworbenen Produkte handwerklich hergestellt ist. (Az.: 5 O 54/16 KfH)
Bezeichnung „Oliven-Mix“ ist nicht irreführend
Frankfurt/Main (mm) Wird eine Olivenmischung, die aus grünen und geschwärzten grünen Oliven besteht, jedoch keine natürlich gereiften schwarzen Oliven enthält, unter der Bezeichnung „Oliven-Mix in würziger Kräutermarinade“ angeboten, liegt darin keine Irreführung des Verbrauchers über die Zusammensetzung des Produkts, wenn die Oliven in der Verpackung sichtbar sind und die Zusammensetzung im Zutatenverzeichnis auf der Verpackung zutreffend angegeben ist. In diesem Fall bedarf es insbesondere keines ausdrücklichen Hinweises auf der Verpackung, dass das Produkt keine natürlich gereiften schwarzen Oliven enthält. (Az.: 6 U 122/16)
Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen in der Futtermittelüberwachung rechtswidrig
Lüneburg (mm) Für amtliche Kontrollen in der Futtermittelüberwachung dürfen keine Gebühren in der bisherigen Form erhoben werden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am 21.12.2017 entschieden. Damit haben mehrere Unternehmen einen juristischen Erfolg gegen das für die Überwachung der Futtermittel zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) erzielt. (Az.: 13 LC 161/15, 13 LC 165/15, 13 LC 166/15, 13 LC 115/17)
EuGH entscheidet zu Online-Einzelhandel mit Bio-Produkten
Luxemburg/Stadt (mm) Sogenannte Bio-Produkte dürfen über den Onlinehandel nur dann vertrieben werden, wenn der Händler durch die zuständige Öko-Kontrollstelle zertifiziert ist. Der Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 2 ÖLG gelte nicht für Onlinehändler, da hierfür ein Verkauf unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers erforderlich sei, was im Fernabsatzhandel nicht zutreffe. (Az.: C-289/16)
„Champagner-Sorbet“ verletzt nicht zwingend geschützte Ursprungsbezeichnung „Champagne“
Luxemburg/Stadt (mm) Speiseeis kann unter der Bezeichnung „Champagner-Sorbet“ verkauft werden, wenn es als wesentliche Eigenschaft einen hauptsächlich durch Champagner hervorgerufenen Geschmack hat. Ist das der Fall, profitiert diese Bezeichnung des Erzeugnisses nicht unberechtigt von der geschützten Ursprungsbezeichnung „Champagne“. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. (Az.: C-393/16)