Rechtsprechung und Rechtsvorschriften
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Urteile / Entscheidung
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Regensburg (fs) Das Verwaltungsgericht Regensburg stellte auf Verlangen der Klägerin fest, dass die Angabe „Aus erfrischendem Zitronensaft“ nicht irreführend im Sinne des Art. 7 Abs. 1 LMIV ist, obwohl das Produkt nur Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat enthält. Bei einer Kontrolle durch die zuständige Lebensmittelüberwachung hatte das LGL Bayern beanstandet, die Angabe „Zitronensaft“ suggeriere, dass Zitronen-Direktsaft und kein Konzentrat verwendet worden sei, womit der Verbraucher irregeführt werde. (Az.: RN 5 K 17.832)
München (fs) Wird Honig in Portionspackungen, deren größte Oberfläche mehr als 10 cm2 beträgt, im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben, so reicht es nicht aus, wenn nur die Sammelpackung des Anbieters die Angabe des Ursprungslandes des Honigs enthält. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nimmt bei der Urteilsfindung Bezug auf die im Rahmen dieses Verfahrens gestellte Vorlagefrage EuGH Rs. C-113/15. (Az. 20 BV 16.1961)
München/Luxemburg (fs) Zur Beurteilung der Frage, ob rauchlose Tabakerzeugnisse wie solche, die anderweitig als durch Kauen konsumiert werden, unter das Verbot des Inverkehrbringens von Tabak zum oralen Gebrauch fallen, möchte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Anrufung des EuGH wissen, wie der Begriff „Tabakerzeugnisse, die zum Kauen bestimmt sind“ i.S.d. Art. 2 Nr. 8 i.V.m. Art. 2 Nr. 6 der RL 2014/40/EU auszulegen ist. (EuGH, Rs. C-425/17)
BGH legt EuGH Frage zur Auslegung der Health-Claims-Verordnung zur Vorabentscheidung vor
Karlsruhe/Luxemburg (fs) In der Frage um die Zulässigkeit der Verwendung einer allgemeinen gesundheitsbezogenen Angabe, die durch eine spezielle Angabe auf der Rückseite der Verpackung ergänzt wird, hat der BGH im Fall „B-Vitamine“ das Verfahren vorübergehend ausgesetzt bis eine endgültige Klärung durch den EuGH vorliegt. (Az.: I ZR 162/16)
Rituelle Schlachtungen ohne Betäubung ausschließlich in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt
Luxemburg (fs) In Belgien dürfen seit 2015 rituelle Schlachtungen nur noch in zugelassenen Schlachthöfen und nicht mehr in temporären Schlachtstätten stattfinden. Diese waren zur Zeit des islamischen Opferfestes aufgrund der währenddessen hohen Nachfrage nach „halal“ geschlachtetem Fleisch notwendig geworden. Der EuGH sah bei der Überprüfung der nationalen Regelung keine Verletzung der Religionsfreiheit. (Rechtssache C-426/16)
Änderungen / Rechtsnormen
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Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 4/2007
- Bund erlässt neue AVV Lebensmittelhygiene
- Verbraucherinformationsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
- Schlachtabfälle können künftig eingefärbt werden
- Weitere Maßnahmen gegen Handel mit Gammelfleisch beschlossen
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 3/2007
- Neue Nationale Lebensmittelhygieneverordnung seit 15.08.2007 in Kraft
- Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften zu Trinkwasser
- Verbotene Farbstoffe in Fleischerzeugnissen besser aufzuspüren
- Verwendung des Farbstoffes E 128 europaweit seit 28.07.2007 ausgesetzt
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 2/2007
- EU-Hygienevorschriften zu tierischen Lebensmitteln geändert
- Bundesrat verabschiedete im März 2007 eine Entschließung zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
- Weinverordnung geändert
- Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen, nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben und zur Health-Claims-Verordnung veröffentlicht
- u.v.m.