Rechtsprechung und Rechtsvorschriften
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Urteile / Entscheidung
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Pflichtangaben bei Tütensuppen, die im Fernabsatz vertrieben werden
Mannheim (fs) Werden Lebensmittel per Fernabsatz angeboten und vertrieben, so muss der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss gem. Art. 14 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. g) LMIV über die Art der Aufbewahrung und den Verzehrzeitraum informieren. Außerdem gab das Landgericht Mannheim eine Leitlinie dafür vor, auf welche Art und Weise die Eigenschaft des Imports auf einer Internetseite kenntlich gemacht werden sollte. (Urt. v. 01.06.2017, Az.: 23 O 73/16)
Karlsruhe (fs) Der Bundesgerichtshof beendete mit Beschluss vom 29.03.2017 den Trend zu Lebensmitteln mit vermeintlich entgiftender Wirkung. Der Beklagte des Verfahrens bewarb eines seiner Teeprodukte aus Brennnessel und grünem Tee mit der Bezeichnung „Detox“ auf der Verpackung. Nach Ansicht des Gerichts stellt dies eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 10 Abs. 1 HCVO dar, welche aber nicht in der Gemeinschaftsliste der HCVO zugelassen und deren Verwendung somit unzulässig ist. Außerdem verstößt die Bezeichnung gegen das Irreführungsverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB sowie § 5 UWG. (Az.: I ZR 71/16)
Hamburg (fs) Nachdem das Landgericht Hamburg dem Amtshaftungsprozess des Klägers zunächst stattgab, legte die Stadt Hamburg Berufung vor dem Oberlandesgericht ein. Um eine genaue Feststellung der Höhe des Schadens zu vermeiden und damit Prozesskosten zu sparen, einigten sich beide Parteien in einem Vergleich. Der anfängliche Schadenersatz von 2,3 Millionen EUR zugunsten des Klägers reduzierte sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. (Verfahren vor dem LG Hamburg, Az.: 303 O 379/11)
Karlsruhe (fs) Der Normenkontrollantrag der Landesregierung Niedersachsen hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Diese ließ die Regelung des § 40 Abs. 1a LFGB überprüfen, weil sie Bedenken hinsichtlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Grundrechts auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) hatte. Die Richter folgten der Argumentation und erklärten die Norm für unverhältnismäßig im engeren Sinne, weil eine zeitliche Befristung der Veröffentlichung von Verstößen fehle. (Az.: 1 BvF 1/13)
Weitere Entscheidung zu Pflichtangaben nach LMIV
Düsseldorf (mm) Nach den verpflichtenden Informationen über Lebensmittel sieht Artikel 9 Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vor, dass dem Zutatenverzeichnis das Wort „Zutaten“ vorangestellt wird und das Mindesthaltbarkeitsdatum mit den Worten „mindestens haltbar bis …“ angegeben wird. (Az.: 34 O 16/16)
Änderungen / Rechtsnormen
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Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 4/2007
- Bund erlässt neue AVV Lebensmittelhygiene
- Verbraucherinformationsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
- Schlachtabfälle können künftig eingefärbt werden
- Weitere Maßnahmen gegen Handel mit Gammelfleisch beschlossen
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 3/2007
- Neue Nationale Lebensmittelhygieneverordnung seit 15.08.2007 in Kraft
- Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften zu Trinkwasser
- Verbotene Farbstoffe in Fleischerzeugnissen besser aufzuspüren
- Verwendung des Farbstoffes E 128 europaweit seit 28.07.2007 ausgesetzt
- u.v.m.
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Ausgabe 2/2007
- EU-Hygienevorschriften zu tierischen Lebensmitteln geändert
- Bundesrat verabschiedete im März 2007 eine Entschließung zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
- Weinverordnung geändert
- Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen, nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben und zur Health-Claims-Verordnung veröffentlicht
- u.v.m.