Kumulative Bewertung von Pflanzenschutzmitteln: BfR-Konzept wird Bestandteil der Zulassung
Seit dem 1. März 2017 ist das Ergebnis der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommenen kumulativen Risikobewertungen Bestandteil des zonalen Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln. Damit wird bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln künftig das kumulative akute Risiko durch Mehrfachrückstände für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie das kumulative Risiko für Anwenderinnen und Anwender auch besser bewertet. 2014 hatte das BfR ein entsprechendes Bewertungskonzept entwickelt und vorgestellt, anschließend erprobt und in vielen Fachgremien europaweit diskutiert. Dieses Konzept soll nun im europäischen Rahmen angewendet werden.