Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Glühwein: Adventlicher Genuss getrübt?


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Weihnachtszeit, Glühweinzeit: Zum Start in die Saison hat eine Zeitschrift Glühweine getestet. Da dieser bei Verbrauchern wie auch Toxikologen zu dieser Jahreszeit sehr beliebt ist, ist das Ergebnis für das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von besonderem Interesse. Umso erfreulicher ist es daher, dass die Ergebnisse über die allgemein bekannten und in diesem Kontext meist wohl erwünschten Effekte des Alkohols hinaus toxikologisch keinen Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis geben. Dies gilt sowohl für den berichteten Zusatz von Aromastoffen als auch für die in der Zeitschrift erwähnten Spuren von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (wenngleich die fehlende Nennung konkreter Konzentrationen die Einordnung und Risikobewertung erschwert).
Nach Angaben des Blattes wurden in 18 der 24 getesteten Glühweine Spuren von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen festgestellt. Der Bericht erwähnt nicht, ob auch auf Rückstände von für den biologischen Anbau zugelassenen und gerade im Weinbau häufig verwendeten Wirkstoffen getestet wurde. Spuren definiert das Magazin mit dem Nachweis eines Wirkstoffes in einer Probe oberhalb von 0,01 mg/kg. Von den sieben untersuchten Bio-Glühweinen waren vier frei von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen.
In zwei der 18 konventionell hergestellten Glühweine waren keine Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachzuweisen. Jedoch wurden in zwei Proben drei unterschiedliche Wirkstoffe nachgewiesen. Für eine Probe wurden diese namentlich genannt - Iprovalicarb und Dimethomorph. Beide Wirkstoffe sind derzeit in der EU genehmigt.
Das BfR nimmt dazu wie folgt Stellung:
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden vor ihrer Genehmigung auf europäischer Ebene umfassend auf mögliche gesundheitliche Risiken geprüft und bewertet. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Pflanzenschutzmittelrückstände sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht zu erwarten. Auch wenn Pflanzenschutzmittel sachgerecht eingesetzt werden, kann es durchaus vorkommen, dass Rückstände in Weintrauben und in den daraus hergestellten Lebensmitteln nachweisbar sind. Dies ist erwartbar und wird daher im Verfahren und bei der Sicherheitsbewertung dieser Produkte durch die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten explizit mitberücksichtigt. Von geringfügigen Mengen gehen in der Regel daher keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus.
Anhand des Artikels lässt sich nicht feststellen, ob ein Rückstandshöchstgehalt (RHG) für Weintrauben in den untersuchten Proben überschritten wurde. Aufgrund der Spurennachweise ist davon jedoch nicht auszugehen.
Das BfR kommt daher zu der Einschätzung, dass zumindest durch Pflanzenschutzmittelwirkstoffe bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Genuss der getesteten Glühweine zu erwarten sind. Obwohl in dem Testbericht nicht weiter thematisiert, sind diese vielmehr durch einen anderen Inhaltsstoff zu erwarten – Ethanol (umgangssprachlich auch Alkohol genannt). Er ist in durchschnittlichen Konzentrationen von 100 g/kg (≈ 12,5 Vol.-%) in Glühwein enthalten. Ethanol hat bekanntermaßen akute Wirkungen auf das Nervensystem und chronische Effekte auf viele Organe, was die Gesundheit gefährden kann. Auch wenn zu vermuten steht, dass dies der vom Glühwein erwünschten Verbrauchererfahrung entgegensteht: Es sei darauf hingewiesen, dass, wer sich gesundheitlich schützen will, ein verantwortungsbewusstes Trinkverhalten beherzigen sollte.

Quelle: https://www.bfr.bund.de/

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