Neuregelung zu Genpflanzen - Deutschland kann Anbau verbieten

Deutschland kann künftig den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, die in der EU zugelassen sind, unter bestimmten Voraussetzungen verbieten oder beschränken. Die Bundesregierung nimmt damit die Vorbehalte vieler Bürgerinnen und Bürger ernst. Das Kabinett hat die Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen.

Wird der Anbau einer Genpflanze auf EU-Ebene zugelassen, kann jeder Mitgliedsstaat selbst entscheiden, ob er den Anbau auf seinem Gebiet zulässt, beschränkt oder verbietet.

"Die Menschen in Deutschland wollen überwiegend keine grüne Gentechnik. Mit dem geänderten Gentechnikgesetz stellen wir langfristig ein flächendeckendes Anbauverbot sicher. Damit ist ein guter und rechtssicherer Kompromiss gelungen", so Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Opt-out-Richtlinie umsetzen

Deutschland und die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Juni 2014 auf die sogenannte "Opt-out"-Regelung geeinigt. Mit der Änderung des Gentechnikgesetzes setzt die Bundesregierung nun die Opt-out-Richtlinie für Deutschland um. Bund und Länder werden gemeinsam über Verbot oder Beschränkung des Genpflanzenanbaus entscheiden. Das Gentechnikgesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor.

Auf deutschen Böden wachsen bisher keine gentechnisch veränderten Pflanzen – abgesehen vom Anbau zu Forschungszwecken.

Erste Stufe des Verfahrens

Unternehmen müssen den Anbau von Genpflanzen bei der EU beantragen. Noch während des EU-Antragsverfahrens kann Deutschland das Unternehmen auffordern, sein Gebiet vom Anbau auszunehmen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium bittet die Bundesländer dazu um Stellungnahme. Plädiert die Mehrheit der Länder dafür, übermittelt das Ministerium dies dem Unternehmen.

Die Aufforderung kann nur einheitlich für ganz Deutschland erfolgen. Das Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, dem nur für ein Teilgebiet Deutschlands nachzukommen. Äußert sich das Unternehmen nicht oder stimmt es zu, wird der Anbau automatisch eingeschränkt.

Zweite Stufe des Verfahrens

Widerspricht der Antragsteller, kann die Bundesregierung den Anbau der gentechnisch veränderten Pflanze für ganz Deutschland aus wichtigen Gründen beschränken oder verbieten. Die Gründe sind im Gesetzentwurf abschließend aufgeführt. Sie müssen einen regionalen oder lokalen Bezug haben und für das gesamte Bundesgebiet gelten: Etwa der Schutz der örtlichen biologischen Vielfalt oder der Erhalt bestimmter Landschafts- und Kulturgüter. Die Bundesländer wirken entscheidend bei der Begründung dafür mit.

Ist es weder in der ersten noch in der zweiten Phase zu einem flächendeckenden Anbauverbot gekommen, können die Länder selbst den Anbau unter Anführung zwingender Gründe per Landesverordnung beschränken oder verbieten.

Verbraucher sind skeptisch

Gentechnisch veränderte Pflanzen – also grüne Gentechnik – soll bessere Ernten und damit die globale Ernährung sichern. Dabei werden Pflanzen wie Mais, Soja oder Raps derart verändert, dass sie gegen bestimmte Unkrautvernichtungs-Mittel oder Schädlinge resistent sind.

Die überwiegende Mehrheit der Deutschen lehnt gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel ab. Die Gegner kritisieren insbesondere, die langfristigen Folgen seien unerforscht und möglicherweise nachteilig für Menschen, Tiere und Pflanzen. Innerhalb Europas ist die Haltung zur grünen Gentechnik unterschiedlich.

Sicherheit hat oberste Priorität

Auch bei der Gentechnik gilt es, Chancen und Risiken abzuwägen: Einerseits müssen neue Möglichkeiten genutzt werden, die sich aus wissenschaftlichen Erkenntnissen und neuen Technologien ergeben. Andererseits dürfen davon keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Das hat für die Bundesregierung oberste Priorität.

Mitentscheidend sind auch die grundsätzlichen Vorbehalte vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber gentechnisch veränderten Produkten. Der EU-weite Anbau oder die Einfuhr gentechnisch veränderter Pflanzen wird nur dann zugelassen, wenn sie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit als sicher einstuft.

Quelle: www.bundesregierung.de

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