MnHexP (Weichmacher) in Urinproben festgestellt: Bewertung des gesundheitlichen Risikos

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Die in Urinproben nachgewiesenen Konzentrationen des Stoffes Mono-n- hexylphthalat (MnHexP) geben nach einer Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) keinen Anlass für eine erhöhte Besorgnis. Die nachgewiesenen Konzentrationen bewegen sich in einem Bereich, der auch bei anderen Phthalaten im Rahmen von Reihenuntersuchungen nachgewiesen wurde. Das BfR hat die nachgewiesenen MnHexP-Werte gesundheitlich eingeordnet und erstmals eine vorläufige tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für den möglichen Ausgangsstoff DnHexP abgeleitet. Für diese Bewertung wurde die vorläufige Stellungnahme 011/2024 vom 23. Februar 2024 überarbeitet und durch neue Berechnungen auf der Grundlage zusätzlich durch das BfR bewerteter Daten ergänzt.

Phthalate sind chemische Verbindungen, die vor allem als Weichmacher in Kunststoffen wie PVC eingesetzt werden. In den jeweiligen Kunststoffen sind die Phthalate jedoch nicht fest gebunden, sondern können daraus freigesetzt werden. Weil Phthalate in großen Mengen produziert und eingesetzt wurden, kann man sie nahezu überall in der Umwelt (Böden, Wasser, Luft) nachweisen.

MnHexP kann im Körper als Stoffwechselabbauprodukt (Metabolit) aus verschiedenen Phthalaten entstehen, unter anderem aus DnHexP. Die Ursache für die erhöhten MnHexP-Werte in den Urinproben von Erwachsenen und Kindern ist derzeit nicht abschließend geklärt. Nach möglichen Quellen wird von verschiedenen Seiten intensiv geforscht. Unterschiedliche Quellen wie Sonnenschutzmittel oder andere Verbraucherprodukte werden diskutiert.

DnHexP selbst ist als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten, könnte aber als Verunreinigung von Ausgangsstoffen in solche Produkte eingetragen werden. Das BfR hat daher mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Verwendung entsprechend verunreinigter kosmetischer Produkte bewertet. Nach derzeitigem Stand des Wissens sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Verwendung derart verunreinigter Mittel sehr unwahrscheinlich. Darüber hinaus wurden weitere Verbraucherprodukte betrachtet. Wegen ihrer fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften werden sowohl MnHexP als auch dessen mögliche Ausgangsstoffe als im Körper unerwünschte Substanzen eingestuft. Ihre Aufnahme sollte so weit wie möglich reduziert werden. Für die meisten Phthalate gelten deshalb mittlerweile europaweit strenge Verwendungsbeschränkungen. Daher ist es wichtig, alle weiteren relevanten Quellen für das Auftreten des Stoffes zu identifizieren.

Bisher gibt es keine behördlich festgelegten Grenzwerte oder Richtwerte für MnHexP oder den möglichen Ausgangsstoff DnHexP. Im Rahmen der Risikobewertung hat das BfR weitere Studien zu DnHexP ausgewertet und daraus einen Wert für die vorläufige tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für den Menschen abgeleitet. Dieser vorläufige TDI beträgt 63 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (μg/kg KG/d).

Auf dieser Grundlage wurden auch die in den Urinproben nachgewiesenen Gehalte an MnHexP neu bewertet. Dazu wurde aus den gemessenen MnHexP- Konzentrationen die tägliche Aufnahmemengen an DnHexP abgeschätzt. Das Ergebnis zeigt, dass bei den betroffenen Personen der vorläufige TDI nur zu einem sehr geringen Teil ausgeschöpft wird. Unerwünschte gesundheitliche Wirkungen sind in diesen Fällen demnach sehr unwahrscheinlich. Auf Basis der gemessenen Uringehalte zeigt sich außerdem, dass DnHexP keinen wesentlichen Beitrag zur Gesamtaufnahme von reproduktionstoxischen Phthalaten leistet.

Hier gibt's die vollständige Stellungnahme 017/2024 des BfR vom 21.02.2024.

Quelle: https://www.bfr.bund.de/

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