Kosmetik-Artikel: Alle Inhaltsstoffe müssen geprüft sein

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Ob Shampoo, Creme, Zahnpasta, Lippenstift oder Sonnencreme: Eine mehr oder weniger große Auswahl an kosmetischen Mitteln gehört zum täglichen Gebrauch für Kinder und Erwachsene. Über einige Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln, wie zum Beispiel Konservierungsmittel oder UV-Filter, wird in der Öffentlichkeit immer wieder kritisch berichtet und diskutiert. Daher fragen Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nach, ob von Kosmetika gesundheitliche Risiken ausgehen können. Im Folgenden hat das BfR die häufigsten Verbraucherfragen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit von kosmetischen Mitteln zusammengefasst und beantwortet.

 

Was sind kosmetische Mittel:

Kosmetische Mittel sind nicht nur dekorative Kosmetika wie Lippenstift oder Make-Up, sondern alle Stoffe und Zubereitungen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, zu kosmetischen Zwecken äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle angewendet zu werden. Dazu gehören auch Dinge wie Zahnpasta, Sonnenmilch, Seifen, Badezusätze und Körperpflegemittel. Gemeinsam ist diesen Produkten, dass sie zur Reinigung, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zum Parfümieren oder zur Veränderung des Aussehens dienen - immer bezogen auf das Körperäußere (z.B. Haut, Haare, Fingernägel), die Zähne oder die Schleimhäute der Mundhöhle. Die entsprechenden Definitionen und rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem in der EU-Kosmetikverordnung und der deutschen Verordnung über kosmetische Mittel.

Informationen zu den gesetzlichen Regelungen bei Kosmetika gibt es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

 

Müssen kosmetische Mittel zugelassen werden?

Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig. Bestimmte Inhaltsstoffe wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter werden allerdings vom Wissenschaftlichen Ausschuss Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU-Kommission bewertet, bevor sie in sogenannte Positivlisten aufgenommen werden. Sind diese Inhaltsstoffe in den Positivlisten aufgeführt, dürfen sie für den jeweils angegebenen Zweck verwendet werden. Daneben existiert auch noch eine Liste mit Inhaltsstoffen, deren Einsatz in Kosmetika verboten ist, sowie eine weitere Liste, die für bestimmte Stoffe Einsatzbeschränkungen, maximale Höchstkonzentrationen oder Warnhinweise vorschreibt.

 

WEITERE FRAGEN UND ANTWORTEN


Quelle: https://www.bfr.bund.de/

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