Bundesrat stimmt Verbot von Aroma in Tabakerhitzern zu

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Vanille, Schokolade, Kirsche, Apfel und andere charakteristische Aromen und Aromastoffe sind künftig nicht mehr für Tabakerhitzer erhältlich. Dieser vom Bundestag beschlossenen Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat der Bundesrat am 7. Juli 2023 zugestimmt.

Der Bundesrat hat in seiner 1035. Sitzung am 7. Juli 2023 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

>>> Beschluss des Bundesrates zur Vierte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung <<<

Quelle: https://www.bundesrat.de/

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