Worauf kann ich beim Einkauf achten? Kennzeichnung!

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Worauf kann ich beim Einkauf achten? Kennzeichnung!

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Die Kennzeichnung zu Inhaltsstoffen und Eigenschaften eines Lebensmittels erleichtert die Kaufentscheidung und schützt die Verbraucher. Sie wollen zum Beispiel klar erkennen können: Sind Zusatzstoffe, Allergene oder genetisch veränderte Organismen in einem Produkt enthalten? Wie viel Energie, Zucker, Fett oder Salz liefert ein Lebensmittel? Ist das Lebensmittel eher gesund oder nicht?

  • Die Hersteller sind verpflichtet, eine Reihe von Angaben, zum Beispiel die Angabe der Zutaten und des Mindesthaltbarkeitsdatums auf dem Etikett in gut lesbarer Form anzubringen. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch EU-Recht vorgegeben, sodass einheitliche Maßstäbe in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. In diesem Fall handelt es sich um die "verpflichtende Kennzeichnung".
  • Zudem gibt es Kennzeichnungen und Labels, die der Hersteller freiwillig - jedoch meist nach definierten Kriterien - aufbringen kann - wie beispielsweise die erweitere Nährwertkennzeichnung durch den Nutri-Score. Informationen dazu finden Sie unter "freiwillige Kennzeichnung und Labels".
  • Auch die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) erarbeitet als gesetzlich verankertes, unabhängiges Gremium Lebensmittel kennzeichnende Leitsätze. Diese beschreiben das gemeinsame Verständnis einer Vielzahl von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und sonstiger Beschaffenheit unter Berücksichtigung des redlichen Herstellungs- und Handelsbrauchs sowie der berechtigten Verbrauchererwartung.

Seit dem 13. Dezember 2014 kommt die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 zur Anwendung, die das Kennzeichnungsrecht modernisiert und bisherige Rechtsbereiche zusammenfasst. Die Lesbarkeit der Informationen auf den Verpackungen wird zudem durch die Vorgabe einer Mindestschriftgröße verbessert. Einen Fragen-Antworten-Katalog mit Auslegungshinweisen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten zur EU-Verordnung Nr. 1169/2011 finden Sie hier zum Herunterladen.

Quellen:

https://www.landwirtschaft.de/

https://www.bmel.de/

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