Wildpilze - radioaktive Werte in Niedersachsen deutlich unterhalb des Grenzwertes


Foto: BVLK e.V.

Die Pilze, die jährlich aus niedersächsischen Forstämtern angefordert werden, gelten als verlässliche Bioindikatoren für Umweltbelastungen.

Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover werden seit 1986 jährlich essbare Wildpilze auf ihre radioaktive Belastung untersucht. In den Jahren 2018 bis 2020wurden 27 Proben Wildpilze aus niedersächsischen Forstengammaspektrometrisch untersucht. Die Pilze wurden - soweit möglich - im küchenfertigen Zustand gemessen. Die im Vergleich zu den Vorjahren geringere Probenzahl ist mit der vor allem witterungsbedingt deutlich schlechter ausfallenden Pilzernte zu erklären.

 

Bei den Wildpilzen wurden Maronenröhrlinge, Steinpilze und Hallimasch untersucht. Es waren noch einige andere Sorten dabei: Pfifferling, Ziegenlippe, Safranpilz, Birkenpilz, Rotkappe, Wildblätterpilz. Keine der 27 Proben überschritt hierbei den Grenzwert von 600 Bq/kg.

 

Die Untersuchungen sind Teil des landesweiten „Sonderprogramms Wildpilze“, welches das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl eingerichtet hat. Die radioaktive Belastung der essbaren Wildpilze kann regional stark variieren, da sie von den Bodenverhältnissen und der dem Boden zugeführten Menge des radioaktiven Fallout/Washout, der Art des Bodens und der darauf wachsenden Pilzart abhängt.

 

Das Sonderprogramm Wildpilze wird im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystem des Bundes zur Überwachung von Radioaktivität in Deutschland (IMIS) durchgeführt. Ortsbezogene Aktivitätskonzentrationen (Bq/kg) der Wildpilze können im Online-Portal des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) eingesehen werden.

Eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes von 600 Becquerel je Kilogramm (Bq/kg) ist  seit einigen Jahren für Niedersachsen nicht mehr festgestellt worden. Die Spanne reicht von knapp drei Bq/kg Cs-137 im nordwestlichen bis circa 200 Bq/kg im südöstlichen Niedersachsen.

Wildpilze sind stärker belastet als Ackerpflanzen, in denen Cs-137 allenfalls im Bereich der Nachweisgrenze von 0,2 Bq/kg Cs-137 gemessen wird. Die Ursache liegt in der Mobilität des Cäsiums im humusreichen Waldboden, dem die Tonminerale fehlen. Tonminerale, wie sie auf Ackerflächen reichlich vorhanden sind, binden das Cäsium und unterbrechen damit den Belastungskreislauf.

Im Gegensatz zu Ackerflächen wird der Waldboden nicht bearbeitet. Dadurch fehlt die Verdünnung der Aktivitäten wegen fehlender Tiefenverlagerung und Durchmischung. Flachwurzelnde Pflanzen des Waldes wie Pilze und Gräser sind daher höher belastet. Zum anderen sammelt ein Pilz mit seinem in der Fläche weit verzweigten Mycel die Schadstoffe des sauren Waldbodens in seinem Fruchtkörper. Die radioaktive Belastung der essbaren Wildpilze kann regional stark variieren, da sie von den Bodenverhältnissen und der dem Boden zugeführten Menge des radioaktiven Fallout/Washout, der Art des Bodens und der darauf wachsenden Pilzart abhängt. Die bodenspezifischen Wachstumsvoraussetzungen ergeben daher ein für jede Pilzart sortenspezifisches Belastungsprofil.

Die Schwankungen innerhalb des graphischen Betrachtungszeitraumes können mit der in schlechten Pilzjahren witterungsbedingt geringen Probenzahl erklärt werden. Die heterogene Belastung in Niedersachsen führt bei niedriger Probenzahl zu starken Schwankungen der Einzelwerte gegenüber dem Vorjahr, wenn durch die Witterungseinflüsse die Probenahme aus stark belasteten Gebieten oder anderenfalls wenig belasteten Gebieten überrepräsentiert ist.

Wildpilze sind echte Saisonartikel. Pfifferling, Steinpilz und Trüffel beispielsweise können nicht angezüchtet werden. Sie wachsen wild, meistens in Nadelwäldern. Frische Pfifferlinge, die im Handel angeboten werden, stammen ausnahmslos aus osteuropäischen Ländern. In Deutschland wildwachsende Pfifferlinge stehen als bedrohte Art unter besonderem Schutz und dürfen daher nicht vermarktet werden. Gelegentlich werden auf Märkten auch andere Wildpilze angeboten. Auch Steinpilze stehen unter Naturschutz. Auf Märkten legal angebotene frische Steinpilze stammen daher aus dem Ausland.

Importkontrollen erfolgen in Zuständigkeit der entsprechenden Bundesländer an den nach EU-Verordnung zugelassenen Grenzeinlassstellen. Die für den Import bestimmten Pilze werden im Exportland vorab gemessen, da der Ware ein Zertifikat mit Angabe des gemessenen Radionuklidgehaltes beiliegen muss.

 

Weitere Informationen zum Strahlenschutz und Messergebnisse zur radioaktiven Belastung:

Quelle: https://www.laves.niedersachsen.de/

Zurück