Vorläufige Einschätzung zu Gehalten von Glyphosat in Bier

Aktualisierte Mitteilung Nr. 005/2016 des BfR vom 25. Februar 2016

 

Laut Medienberichten wurden in einer Studie Bierproben auf Glyphosatrückstände untersucht. Dem BfR liegen weder die Originalstudie noch ausreichende methodische Informationen zu den Analysenmethoden und der Probennahme vor. Glyphosatrückstände in Bier sind aus wissenschaftlicher Sicht plausibel und grundsätzlich erwartbar, da Glyphosat ein zugelassener Pflanzenschutzmittelwirkstoff in für Getreide ist, wobei Rückstände in Bier maximal in Höhe der für Getreide unter Berücksichtigung eines Verarbeitungsfaktors festgesetzten Rückstandshöchstgehalte vorkommen dürfen. In Deutschland gilt allerdings für die zu Rückständen führenden zugelassenen Spätanwendungen von Glyphosat in Getreide, dass Braugetreide in der Regel von der Anwendung ausgenommen ist.

Unabhängig davon wären selbst die höchsten aus den Medien bekannten Gehalte (30 Mikrogramm pro Liter) so niedrig, dass die hieraus rechnerisch resultierende Aufnahmemenge bei einem Erwachsenen (60 kg Körpergewicht) mehr als 1000-fach niedriger liegen würde als die derzeit als unbedenklich geltende lebenslänglich duldbare (ADI) oder einmalig duldbare (ARfD) tägliche Aufnahmemenge. Um gesundheitlich bedenkliche Mengen von Glyphosat aufzunehmen, müsste ein Erwachsener an einem Tag rund 1000 Liter Bier trinken. Glyphosatgehalte von 30 Mikrogramm pro Liter Bier stellen nach dem derzeitigen Stand des Wissens kein gesundheitliches Risiko dar.

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema „Glyphosat“:

Veröffentlichte Dokumente des BfR zu Glyphosat

http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/glyphosat-126638.html

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