Verkauf von Hühnereiern bis 28 Tage nach dem Legen erlaubt

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Bisher durfte der Verkauf von Eier an den (End)Kunden längstens bis 21 Tage nach dem Legen erfolgen (Lebensmittelhygiene-VO EU 853/2004).
Dies änderte sich nun zum 08.12.2022. Seit diesem Stichtag dürfen Eier bis zum 28. Tag nach dem Legen an die (End)Verbraucher abgegeben werden.

Als Begründung gilt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), welches nach den EU-Vermarktungsnormen für Eier ebenfalls bei 28 Tagen nach dem Legedatum liegt (EU-VO 589/2008, Artikel 13).

Die Verordnung ist über folgenden Link zu erreichen: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2022/2258/oj.

Das EU-Recht überlagert die Festlegungen in der Tier-LMHV und hat Vorrang, d.h. die 21 Tage Abgabefrist im Handel sind obsolet.

Begründung der EU ist die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung (Erwägungsgrund 10).

Quellen:

https://llh.hessen.de/

https://eur-lex.europa.eu/

 

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