Verbot von Lilial und Zink-Pyrithion in Kosmetika

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Im Rahmen der sog. 4. CMR-Omnibus-Regulierung zur Anpassung der stofflichen Anhänge der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 dürfen Kosmetika, die einen der folgenden Stoffe enthalten, ab dem 1. März nicht mehr verkauft werden:

- Duftstoff Lilial (INCI-Name Butylphenyl Methylpropronal)

- Antischuppenmittel bzw. Konservierungsstoff Zink-Pyrithion

Dies erfolgt deshalb, weil beide Stoffe vor einiger Zeit als CRM-Stoffe gemäß der Verordnung (EG) N. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft wurden.

Neben diesen beiden Stoffen werden einige weiteren Stoffe neu im Anhang 2 der VO (EG) 1223/2009 aufgenommen.

Quelle: https://www.bav-institut.de/

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