Umfrage zum Lebensmittelrecht der IHK - Ergebnisse

Folgende Ergebnisse hat man für die mit Unterstützung des Enterprise Europe Network durchgeführte Befragung von Unternehmen zu Lebensmittelrecht insgesamt zusammengefasst:

  • Der überwiegende Zahl der an der Befragung teilnehmenden Unternehmen waren die verschiedenen grundlegenden rechtlichen Anforderungen des allgemeinen Lebensmittelrechts, dem ihre Tätigkeit unterliegt, bekannt.
  • Die Mehrheit der Antwortenden fand es kaum oder nie schwierig, diese rechtlichen Anforderungen einzuhalten. Allerdings fanden es fast die Hälfte schwierig, Eigenkontrollen durchzuführen.
  • In Verträgen mit Lieferanten oder Kunden mussten die Auskunftgebenden überwiegend Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit in Form von privaten Standards, Richtlinien oder Verfahrensregeln von Branchenverbänden und Informationen über Eigenkontrollen nachkommen.
  • Für fast die Hälfte der an der Befragung Teilnehmenden gehen die Anforderungen der Rückverfolgbarkeit (Schritt zurück und Schritt voraus) über die normale Buchführungspraxis hinaus. Im gleichen Kontext sieht die überwiegende Mehrheit Vorteile im Rückverfolgungssystem.
  • Ungefähr 75 % der Antwortenden besitzen ein internes Rückverfolgungssystem innerhalb der eigenen Organisation. Der gleiche Prozentsatz hat ein internes System für die Rücknahme von Lebensmitteln soweit diese noch unter Kontrolle des Unternehmens stehen, jedoch haben weniger als die Hälfte dieses System jemals genutzt.
  • Die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften der Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Zulassung, Registrierung und Zertifizierung werden als die wichtigsten finanziellen Belastungen angesehen, gefolgt von den Kosten bezogen auf Eigenkontrollen und die Befolgung privater Standards.
  • Bezüglich des Anteils administrativer Kosten für die Einhaltung des EU-Lebensmittel- und Futtermittelrechts, beziffern diese über ein Viertel der an der Befragung Teilnehmenden auf 0 - 5 % der gesamten Verwaltungskosten, ein Fünftel auf 5 -10 %, ein Zehntel auf 10 - 15 % und ein weiteres Zehntel der Antwortenden auf 20 % und mehr.
  • 18 % der Teilnehmenden gaben an, dass die Vorteile des EU-Lebensmittel- und Futtermittelsrechts die Kosten überwiegen. 24 % gaben an, dass die Vorteile die Kosten decken, 32 %, dass die Kosten durch die Vorteile nicht gedeckt werden.

Quelle: Email der IHK Chemnitz vom 23.10.2015

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