Tätowiermittel - rechtliche Änderungen gelten ab 4. Januar 2022

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Für Tätowiermittel und Mittel für Permanent Make-up gelten die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Danach müssen solche Produkte für Verbraucher sicher sein und dürfen die menschliche Gesundheit nicht schädigen.

In der nationalen Tätowiermittel-Verordnung sind spezifische Anforderungen an Tätowiermittel und Mittel für Permanent Make-up und Mitteilungspflichten festgelegt.

Die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Länder.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als Ressortforschungseinrichtung des BMEL trägt durch verstärkte Forschungsaktivitäten dazu bei, die wissenschaftliche Grundlage für ein fundiertes Risikomanagement im Bereich der Tätowiermittel zu schaffen.

Harmonisierung der Regelungen auf europäischer Ebene

Aufgrund der vielfältigen und nicht selten wechselnden Handelsströme sind für einen umfassenden Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln EU-weit harmonisierte Regelungen notwendig. Dabei sind Regelungen zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Tätowiermitteln und Kennzeichnungsvorschriften im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung festgelegt worden.

Die Regelungen sind grundsätzlich ab 4. Januar 2022 anwendbar (Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission vom 14. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up).

Mit der Verordnung werden EU-weit geltende Beschränkungen für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen eingeführt, die in Tätowierfarben oder Permanent Make-up verwendet werden. Dazu gehören z. B. bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol.

Mit der Beschränkung wird auch vorgeschrieben, dass bei Gemischen, die für Tätowierungen und Permanent Make-up bestimmt sind, diese Verwendung auf dem Etikett anzugeben ist. Das Etikett muss auch eine Liste der Inhaltsstoffe und einschlägige Sicherheitshinweise enthalten.

Tattoo - Checken was sicher ist - Broschüre

Informationsmaßnahme "Sicher tätowieren"

Die Verbraucherinformation ist neben rechtlichen Regelungen ein weiterer wichtiger Weg, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Daher hat das BMEL ein Informationsangebot zum Thema Tätowierungen erstellt. Im Zentrum steht die Webseite www.safer-tattoo.de, die sich speziell an die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet. Mit dem Informationsangebot wird über die möglichen Risiken informiert und falls die Entscheidung für ein Tattoo fällt, werden Wege aufgezeigt, wie diese Risiken minimiert werden können. Wichtige Fragen sind zum Beispiel, welche Farben verwendet werden und ob hygienisch, mit Einweg-Handschuhen und anderen Einweg-Artikeln, gearbeitet wird. Die Checklisten auf www.safer-tattoo.de sind leicht verständlich und geben einen Überblick nicht nur über alle wichtigen Fragen, die beim ersten Besuch eines Tattoo-Studios geklärt werden sollten. Sie enthalten auch Hinweise, was man vor und nach einem Tattoo-Termin beachten sollte.

Quelle: https://www.bmel.de/

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