Das LUA hat im vergangenen Jahr 29 Sonnencremes, Sonnenlotionen und Lippenpflegestifte mit Lichtschutzfaktoren zwischen 20 und 50+ untersucht. Lediglich zwei Proben fielen wegen Kennzeichnungsmängeln auf.
Kosmetische Mittel wie Sonnencremes müssen von Sachverständigen als sicher beurteilt worden sein, bevor sie in den Handel gelangen. Damit sie im Falle eines Rückrufes identifizierbar sind und schnellstmöglich vom Markt genommen werden können, müssen die Produkte in das Notifizierungsportal der Europäischen Union eingestellt werden. Bei den zwei im LUA beanstandeten Proben fehlte im Portal die vorgeschriebene Abbildung der Verpackung. Weitere Verstöße gab es nicht.
Sonnenschutzmittel enthalten organisch-chemische und/oder mineralische UV-Filter, die die ultraviolette Strahlung der Sonne nicht bis zur Haut durchdringen lassen. Das beugt Hautkrebs und vorzeitiger Hautalterung vor. Das LUA stellt mit seinen Untersuchungen sicher, dass die gesetzlich festgelegten Höchstkonzentrationen nicht überschritten werden, bis zu denen die jeweiligen UV-Filter als unbedenklich gelten.
Außerdem stehen Ethanolamine und Konservierungsstoffe auf dem Prüfplan im Labor. Ethanolamine werden in kosmetischen Mitteln unter anderem zur pH-Wert-Regulierung oder als Emulgator eingesetzt. Aus Ethanolaminen können bei gleichzeitigem Vorhandensein von nitrosierend wirkenden Stoffen krebserzeugende Nitrosamine gebildet werden.
Konservierungsstoffe verhindern bzw. verzögern das Wachstum von Keimen, für das Sonnenschutzmittel aufgrund ihres Wasseranteils anfällig sind. Im Labor wird überprüft, ob alle verwendeten Konservierungsstoffe korrekt deklariert wurden, die Höchstmengen nicht überschritten werden oder ob gar verbotene Stoffe eingesetzt wurden.
Apropos Haltbarkeit: Sonnencremes haben üblicherweise kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern eine sogenannte Verwendungsdauer („period after opening“, PAO). Das Symbol in Form einer kleinen Cremedose gibt an, wie viele Monate ein Produkt nach dem ersten Öffnen verwendet werden kann. Bei Sonnencremes sind das meist 12 Monate. Wer eine neue Sonnencreme öffnet, sollte das Datum auf der Packung vermerken.
Haut vor UV-Strahlung schützen
Der Einsatz einer Sonnencreme ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung unbedenklich – und von Medizinern auch dringend empfohlen. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) rät, Sonnenbrände unbedingt zu vermeiden. Vor allem die Haut von Kindern ist gefährdet, da sie um ein Vielfaches dünner ist als die Haut von Erwachsenen und noch nicht ausreichend Pigmente produzieren kann, die als körpereigener Schutz gegen UVStrahlen dienen.
Laut BVDD sollte die pralle Sonne in der Zeit von 11 bis 14 Uhr gemieden werden. Schatten biete zwar Schutz, reduziere die UVBelastung aber oft weniger als man denkt. So verringere ein normaler Sonnenschirm die Strahlung oft nur zum Teil, weshalb auch im Schatten eines Schirms ein Sonnenschutzmittel aufgetragen werden sollte. Und für Babys gilt: Gar nicht erst der Sonne aussetzen.