Sonnencreme: Worauf Sie achten sollten

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Sonnencreme schützt, doch gibt es gesundheitliche Risiken?

Bundesinstitut für Risikobewertung beantwortet die wichtigsten Fragen

Am Strand, im Park oder auf dem Balkon: Wenn die Sonne stark scheint, ist ein Sonnenbrand nicht weit. Damit es nicht so weit kommt, sollte unbedeckte Haut mit Sonnencreme geschützt werden. Zum meteorologischen Sommerbeginn hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die wichtigsten Fragen und Antworten zu den gesundheitlichen Risiken von Sonnenschutzmitteln zusammengestellt: Wie schützen sie vor UV-Strahlung? Sind die darin verwendeten UV-Filtersubstanzen gesundheitlich bedenklich? Wie ist das eingesetzte Nanomaterial Titandioxid einzuschätzen? Werden Sonnenschutzmittel überhaupt überprüft? Antworten auf diese und weitere Fragen sind auf der Website des BfR nachzulesen. „Wer sich in der Sonne aufhält, sollte sich vor der UV-Strahlung schützen. Sonnencremes schützen mit ihren UV-Filtern die Haut“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „UV-Filter sind vom zuständigen wissenschaftlichen Gremium der Europäischen Union bewertet und sicher.“ Übrigens: Der beste Schutz vor einem Sonnenbrand ist laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die intensive UV-Strahlung der Sonne zu meiden. Bei einem Aufenthalt im Freien sollte die Haut mit Kleidung bedeckt und freie Stellen mit Sonnencreme eingecremt werden.

Sonnenschutzmittel enthalten Filtersubstanzen. Sie lassen die ultraviolette UV-Strahlung der Sonne nicht bis zur Haut durch. Dabei ist zu unterscheiden zwischen organisch-chemischen und mineralischen Filtern. Bei organisch-chemischen Filtern - zum Beispiel Octinoxat - nehmen die Moleküle die Sonnenstrahlen auf und verwandeln sie in Wärme. Mineralische Filter wie Titandioxid reflektieren das Sonnenlicht hingegen wie winzige Spiegel. Oftmals enthalten Sonnenschutzmittel chemische und mineralische UV-Filter. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch diese UV-Filter bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, nicht zu erwarten. Der Grund: UV-Filter müssen vor einer Verwendung auf europäischer Ebene auf gesundheitliche Risiken untersucht und wissenschaftlich bewertet werden.

 

Verbraucherzentrale NRW:

Sonnencremes können Sonnenbrand vorbeugen. Aber sie schützen nicht unbegrenzt – und auch nicht sicher vor Hautkrebs. Wir geben Tipps, worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hautbedeckende Kleidung und die intensive Strahlung zwischen 11 und 15 Uhr zu vermeiden sind die besten Methoden, sich zu schützen.
  • Sonnencremes kommen erst an dritter Stelle,  sie schützen eine begrenzte Zeit vor Sonnenbrand, aber nicht vor Hautkrebs.
  • Der Lichtschutzfaktor besagt, wie viel länger man nach dem Eincremen ohne Sonnenbrand in der Sonne bleiben kann.
  • Wichtig ist, die Creme dick und lückenlos aufzutragen.

Wenn man braun wird, ist das ein Zeichen dafür, dass die Haut versucht, sich gegen die Strahlen zu schützen. Das kann sie – je nach Hauttyp – jedoch nur etwa 5 bis 30 Minuten durchhalten. Danach entsteht die als Sonnenbrand bekannte Hautrötung. Sonnencremes schützen eine Zeit lang davor –  aber nicht vor Hautkrebs und vorzeitiger Hautalterung, da sie noch einen Teil der schädlichen UV-Strahlung durchlassen.

 

Grundsätzlich gilt also: Meiden Sie die intensive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Schatten und luftige, hautbedeckende Kleidung bieten in jedem Fall einen besseren Schutz als sich eingecremt der prallen Sonne auszusetzen.

Mit Hilfe eines Sonnenschutzmittels werden die schädlichen UV-Strahlen teilweise reflektiert oder umgewandelt. Entscheidend ist dabei der Lichtschutzfaktor, kurz LSF. Er gibt an, wie viel länger man in der Sonne bleiben darf, ohne zu "verbrennen".


Ein Beispiel: Die eigene Schutzzeit mit Hilfe des Lichtschutzfaktors zu berechnen ist nicht ganz einfach, weil man dazu seine individuelle Eigenschutzzeit kennen muss. Diese hängt vom eigenen Hauttyp ab. Die Eigenschutzzeit ist die Zeitdauer, die man sich ohne Hautrötung ungeschützt in der Sonne aufhalten kann. Eigenschutzzeit mal Lichtschutzfaktor ergibt dann die Schutzdauer der Sonnencreme. Würde man ohne Sonnenschutz höchstens zehn Minuten in der Sonne bleiben können und Lichtschutzfaktor 10 verwenden, würde dieser Zeitraum auf mehr als eineinhalb Stunden verlängert (10 Min. x LSF 10 = 100 Min.).

Aber Achtung: Diese theoretisch errechnete Zeit sollte man nie bis zur letzten Sekunde ausnutzen, sondern um etwa ein Drittel verringern. Zu empfehlen sind bei Lichtschutzfaktor 10 und einer Eigenschutzzeit von 10 Minuten also nicht 100 Minuten, sondern etwa 60 Minuten Sonnenbad.

Unsere Tipps zur Wahl des richtigen Sonnenschutzes:

  • Schatten oder hautbedeckende Kleidung, Sonnenhut und Sonnebrille bieten den besten Schutz.
  • Sonnencreme beugt eine begrenzte Zeitdauer Sonnenbrand vor. Achtung: Dazu muss das Mittel reichlich und lückenlos aufgetragen werden, denn der angegebene Lichtschutzfaktor wird anhand einer dicken Cremeschicht bestimmt.
  • Mehrmaliges Eincremen verlängert die Schutzdauer nicht. Es ist aber sinnvoll, sich etwa alle 2 Stunden erneut einzucremen, um den bestehenden Schutz aufrecht zu erhalten. Ist die empfohlene Zeit abgelaufen, hilft nur eine Sonnenpause, bis die Haut sich wieder erholt hat. Auch wenn auf der Sonnencreme "wasserfest" steht, sollten Sie diese nach dem Baden oder Abtrocknen nochmal neu auftragen.
  • Sonnencremes mit organisch-chemischen Filtern können bei empfindlichen Menschen Allergien auslösen, ebenso Duft- und Konservierungsstoffe. Einige der zugelassenen UV-Filter stehen außerdem im Verdacht, unser Hormonsystem zu stören. Mineralische Filter hingegen sind in dieser Hinsicht weniger bedenklich, haben aber manchmal den Nachteil, dass man etwas weiß aussieht. Sie werden häufig als winzig kleine Nano-Teilchen eingesetzt. Dann findet man unter "Ingredients" einen entsprechenden Hinweis, z.B. Titanium dioxide (nano). Nanoteilchen sollten nicht in fein versprühbaren Sonnenschutzmitteln enthalten sein, weil bei diesen die Gefahr besteht, die winzigen Partikel einzuatmen. Über die gesunde Haut können nanoteilige Lichtschutzfilter nicht aufgenommen werden. Unklar ist noch, wie sich die Nano-Teilchen auf geschädigter Haut verhalten und inwieweit sie die Umwelt schädigen.
  • In zertifizierten Naturkosmetikprodukten, z. B. mit dem BDIH oder NATRUE-Siegel, sind ausschließlich mineralische Lichtschutzfilter zugelassen. Bei Allergien gegen UV-Filter sind mineralische Lichtschutzfilter die bessere Wahl. Nanoteilchen sind aber auch in Naturkosmetik nicht verboten. Wer sie meiden möchte, muss auf die Inhaltsstoffe schauen. Bei empfindlicher Haut sollte man auch unter den Naturkosmetiksonnencremes nach Produkten ohne Duftstoffe suchen.
  • Einige Lichtschutzfilter sind wegen möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt in der Diskussion. So wies eine amerikanische Studie bestimmte fettlösliche Lichtschutzfilter bzw. deren Abbauprodukte im Blut sowie im Urin der Anwender nach. Andere Untersuchungen an Zellkulturen oder Tieren weisen darauf hin, dass bestimmte Lichtschutzfilter das Hormonsystem stören können. Und die Urlaubsinseln Hawaii und Palau haben die organisch-chemischen UV-Filter Ethylhexylmethoxycinnamate und Benzophenon-3 verboten, weil vermutet wird, dass diese neben der Klima- und Meereserwärmung zur Schädigung von Korallenriffen beitragen können. Als Alternativen werden Sonnencremes mit mineralischen UV-Filtern, die nicht als Nanoteilchen vorliegen, sowie UV-Schutzbadekleidung empfohlen.

Untersuchungsergebnisse: Sonnencremes kaum beanstandet - Landesuntersuchungsamt Rheinland Pfalz

Nichts wie raus: Das sonnige Wetter lockt die Menschen in Rheinland-Pfalz schon seit Wochen immer wieder ins Freie. Eine Sonnencreme zum Schutz vor Sonnenbrand ist dabei unbedingt zu empfehlen. Die allermeisten Produkte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, wie die stichprobenartigen Untersuchen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zeigen.

Das LUA hat im vergangenen Jahr 29 Sonnencremes, Sonnenlotionen und Lippenpflegestifte mit Lichtschutzfaktoren zwischen 20 und 50+ untersucht. Lediglich zwei Proben fielen wegen Kennzeichnungsmängeln auf.

Kosmetische Mittel wie Sonnencremes müssen von Sachverständigen als sicher beurteilt worden sein, bevor sie in den Handel gelangen. Damit sie im Falle eines Rückrufes identifizierbar sind und schnellstmöglich vom Markt genommen werden können, müssen die Produkte in das Notifizierungsportal der Europäischen Union eingestellt werden. Bei den zwei im LUA beanstandeten Proben fehlte im Portal die vorgeschriebene Abbildung der Verpackung. Weitere Verstöße gab es nicht.

Sonnenschutzmittel enthalten organisch-chemische und/oder mineralische UV-Filter, die die ultraviolette Strahlung der Sonne nicht bis zur Haut durchdringen lassen. Das beugt Hautkrebs und vorzeitiger Hautalterung vor. Das LUA stellt mit seinen Untersuchungen sicher, dass die gesetzlich festgelegten Höchstkonzentrationen nicht überschritten werden, bis zu denen die jeweiligen UV-Filter als unbedenklich gelten.

Außerdem stehen Ethanolamine und Konservierungsstoffe auf dem Prüfplan im Labor. Ethanolamine werden in kosmetischen Mitteln unter anderem zur pH-Wert-Regulierung oder als Emulgator eingesetzt. Aus Ethanolaminen können bei gleichzeitigem Vorhandensein von nitrosierend wirkenden Stoffen krebserzeugende Nitrosamine gebildet werden.

Konservierungsstoffe verhindern bzw. verzögern das Wachstum von Keimen, für das Sonnenschutzmittel aufgrund ihres Wasseranteils anfällig sind. Im Labor wird überprüft, ob alle verwendeten Konservierungsstoffe korrekt deklariert wurden, die Höchstmengen nicht überschritten werden oder ob gar verbotene Stoffe eingesetzt wurden.

Apropos Haltbarkeit: Sonnencremes haben üblicherweise kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern eine sogenannte Verwendungsdauer („period after opening“, PAO). Das Symbol in Form einer kleinen Cremedose gibt an, wie viele Monate ein Produkt nach dem ersten Öffnen verwendet werden kann. Bei Sonnencremes sind das meist 12 Monate. Wer eine neue Sonnencreme öffnet, sollte das Datum auf der Packung vermerken.

Haut vor UV-Strahlung schützen

Der Einsatz einer Sonnencreme ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung unbedenklich – und von Medizinern auch dringend empfohlen. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) rät, Sonnenbrände unbedingt zu vermeiden. Vor allem die Haut von Kindern ist gefährdet, da sie um ein Vielfaches dünner ist als die Haut von Erwachsenen und noch nicht ausreichend Pigmente produzieren kann, die als körpereigener Schutz gegen UV­Strahlen dienen.

Laut BVDD sollte die pralle Sonne in der Zeit von 11 bis 14 Uhr gemieden werden. Schatten biete zwar Schutz, reduziere die UV­Belastung aber oft weniger als man denkt. So verringere ein normaler Sonnenschirm die Strahlung oft nur zum Teil, weshalb auch im Schatten eines Schirms ein Sonnenschutzmittel aufgetragen werden sollte. Und für Babys gilt: Gar nicht erst der Sonne aussetzen.

Quellen:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/

https://lua.rlp.de/

https://www.bfr.bund.de/

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