Schweiz - Stärkerer Konsumentenschutz im Lebensmittelrecht

Foto: Adobe Stock

Stärkerer Konsumentenschutz im Lebensmittelrecht der Schweiz

Ab Februar 2024 gelten in der Schweiz neue Regeln im Lebensmittelrecht. Sie stärken den Gesundheits- und Täuschungsschutz und halten die Schweizer Gesetzgebung auf dem gleichen Niveau wie in der EU.  

Die wichtigsten Änderungen:

  • Verkaufsstellen müssen das Produktionsland von Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf künftig schriftlich anstatt nur mündlich angeben.
  • Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) können in die Umwelt und dadurch in die Nahrungskette gelangen. Der Bund führt Höchstwerte für PFAS-Rückstände in Eiern, Fleisch, bestimmten Fischarten, Krebstieren und Muscheln ein.
  • Herstellerinnen und Detailhändler erhalten klare Vorgaben, welche Massnahmen sie treffen müssen, bevor sie Nahrungsmittel spenden oder an gemeinnützige Organisationen weitergeben können, um Food Waste zu verringern.
  • Die Schweiz übernimmt die Höchstwerte der EU für gewisse Inhaltsstoffe in Tattoo-Farben. Eine striktere Regelung gilt hierzulande neu für die in den Farben enthaltenen Konservierungsstoffe.
  • Bei Kosmetika gilt der Höchstwert für Furocumarine (1 mg/kg) ab 2026 sowohl für in der Schweiz hergestellte wie für importierte Produkte, die auf der Haut verbleiben und dem Sonnenlicht ausgesetzt sind.
  • Tiere können zur Fleischgewinnung auf dem heimischen Hof oder der Weide getötet werden. Aus Gründen der Lebensmittelhygiene mussten sie nach dem Tod innert 45 Minuten in einen Schlachtbetrieb transportiert und ausgenommen werden. Dieser Zeitraum wird auf 90 Minuten ausgedehnt.

Alle Änderungen, die ab dem 1. Februar 2024 in der Schweiz gültig sind, finden sich in den unten stehenden Erläuterungen.

Zurück