Bessere Lebensmittelüberwachung für Sachsen

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Ministerin Köpping: »Mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und Entlastung der kommunalen Behörden«

Der Sächsische Landtag hat heute das »Gesetz zur Neuregelung des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tabakrechts im Freistaat Sachsen« verabschiedet und löst damit das aus dem Jahr 2008 stammende Gesetz ab. Künftig erhalten u.a. die für die Kontrollen zuständigen Lebensmittel- und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte Unterstützung durch eine 6köpfige Interdisziplinäre Kontrolleinheit für die Lebensmittelsicherheit (IKL). Angesiedelt ist die IKL im Sozialministerium.

Ministerin Köpping: »Die IKL wird die lokalen Ämter mit Schulungen unterstützen oder ist bei der Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen dabei. Also beispielsweise wenn ein sehr großes Unternehmen geprüft und dort mehr Personal für die Kontrolle benötigt wird. Auch in sehr komplexen Fällen oder bei besonderen toxikologischen, mikrobiologischen, juristischen und technischen Fragestellungen ist die IKL gern Ansprechpartner für die Behörden vor Ort. Damit erhöhen wir einerseits die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und entlasten andererseits die lokal zuständigen Lebensmittelüberwachungsämter. Und nicht zuletzt wird damit ein wesentliches Ziel des Koalitionsvertrages für diese Legislaturperiode umgesetzt.«

Eine weitere Regelung, die mit der Gesetzesänderung wirksam wird, ist, dass die Überwachung von körpernahen Bedarfsgegenständen und Mitteln zum Tätowieren nun an die Landesdirektion Sachsen (LDS) übergeht. Mit der Zentralisierung der Aufgaben bei der LDS wird den Empfehlungen eines Gutachtens zur Neustrukturierung der Marktüberwachung im Freistaat Sachsen in diesem Fachbereich Rechnung getragen und die Kommunen werden entlastet.

Auch der Bereich der Futtermittelüberwachung wird getreu dem Motto der europäischen Gesetzgebung »from farm to fork« neu geregelt und verknüpft die Fragen von Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit eng miteinander.

Weitere Regelungen des Gesetzes betreffen die Zuständigkeiten für die Veröffentlichung von Warnhinweisen zu Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel sowie von Informationen zu sonstigen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht. Und nicht zuletzt werden die notwendigen Anpassungen im Gesetzestext zur Überwachung von Tabakerzeugnissen vorgenommen.

Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/

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