Rooibos erhält als erstes afrikanisches Produkt Ursprungsschutz in der EU

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Am Montag (31. Mai 2021) genehmigte die Europäische Kommission die Eintragung von Rooibos/Rotbusch-Tee in das Qualitätssystem der EU.

Getrocknete „Rooibos“-Teeblätter und -Stängel aus Südafrika sind das erste Lebensmittel vom afrikanischen Kontinent, das in der Europäischen Union das Label mit einer geografisch geschützten Ursprungsangabe erhält.

Am Montag (31. Mai) genehmigte die Europäische Kommission die Eintragung von Rooibos/Rotbusch-Tee in das Qualitätssystem der EU. Rooibos kommt damit zwei anderen afrikanischen Produkten zuvor, die ebenfalls diesen Status in der EU anstreben: Penja-Pfeffer aus Kamerun und Arganöl aus Marokko.

Der Rooibos-Antrag war bereits im August 2018 vom South African Rooibos Council (SARC) eingereicht worden, einer Branchenorganisation, die Unternehmen vertritt, die an der Verarbeitung, Verpackung, Vermarktung und dem Export von Rooibos-Tee beteiligt sind. Die Organisation repräsentiert damit 80 Prozent der Menge und des Marktwertes der jährlichen Produktion von Rooibos.

Im Laufe der Jahre hat sich in den EU-Länder das Konzept der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografische Angaben (g.g.A.) immer stärker durchgesetzt. Dieses soll die Namen bestimmter Produkte so schützen, dass diese nur nach gewissen Methoden und in festgelegten Regionen produziert werden können. Dadurch würden Qualität und einzigartige Eigenschaften der Lebensmittel gesichert.

Für europäischen Bürgerinnen und Bürger sind solche Erzeugnisse mit den roten und blauen Etiketten für lokale Spezialitäten im Supermarktregal ein gewohnter Anblick. Die Produktnamen sind darüber hinaus in das EU-System der geistigen Eigentumsrechte aufgenommen, wodurch sie rechtlich vor Nachahmung oder illegaler Nutzung geschützt sind.

Eine kürzlich erschienene Studie der Europäischen Kommission, für die Wirtschaftsdaten von insgesamt 3.207 g.U.-geschützten Produkten aus der gesamten EU gesammelt wurden, ergab, dass diese Produkte einen Verkaufswert von 74,76 Milliarden Euro erzielen.

Erfolgsgeschichte

Innerhalb der EU gelten die g.U. als Erfolgsgeschichte, die man nun auch global „exportieren“ will: Insbesondere Produkte aus afrikanischen Staaten sollen künftig mit entsprechenden Siegeln ausgezeichnet werden.

Derweil hat die Afrikanische Union (AU) die UN-Lebensmittelagentur FAO bereits um Unterstützung dabei gebeten, ihrerseits eine kontinentweite Strategie für derartige Angaben zu entwickeln. Es ist ein Aufruf, der von anderen globalen Institutionen aufgegriffen wurde, darunter die Europäische Kommission, die französische Agentur für Entwicklung (AFD) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Die erarbeitete Strategie für geografische Angaben in Afrika wurde schließlich im Oktober 2017 vorgelegt. Sie erhielt die unmittelbare Unterstützung der EU, die die Angaben als Teil des Protokolls zu den geistigen Eigentumsrechten der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) betrachtet – ein wichtiges Vorzeigeprojekt der AU, bei dem sich die EU verpflichtet hat, volle Unterstützung zu leisten.

Die EU-Kommission selbst hat kürzlich eine umfassende Überarbeitung des rechtlichen Rahmens für geografische Angaben für alle landwirtschaftlichen Sektoren angekündigt – mit Ausnahme von Wein und Spirituosen, die ihren derzeitigen Sonderstatus beibehalten werden.

Dieser jüngste Versuch der Kommission, die geografischen Angaben für landwirtschaftliche Lebensmittel zu modernisieren und besser durchzusetzen, ist Teil eines umfassenderen Aktionsplans für geistiges Eigentum. Letztendlich soll dieser auch „die Erholung und Widerstandsfähigkeit“ der EU fördern.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]

Quelle:

https://www.euractiv.de/

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