Rechtsvorschriften zur Festlegung neuer Regeln und Logos zum Schutz britischer Lebensmittel und Getränke veröffentlicht

Was Lebensmittel- und Getränkehersteller mit "geografischem Indikationsschutz" (GI) ab dem 1. Januar 2021 wissen müssen.

Regeln ab 1. Januar 2021

DIE GI-Systeme schützen die geographischen Bezeichnungen von Nahrungsmitteln, Getränken und landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Das Vereinigte Königreich wird seine eigenen Regelungen für geografische Angaben (GI) einrichten, die seinen Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO) nachkommen.

Das Ministerium für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums (Defra) wird:

  • Verwaltung der britischen Systeme
  • Register geschützter Produktnamen pflegen
  • Verarbeiten neuer Anwendungen

Die Britischen Regelungen werden die geographischen Bezeichnungen von:

  • Nahrungsmittel, Getränke und landwirtschaftliche Erzeugnisse (einschließlich Bier, Apfelwein und Perry)
  • Spirituosen
  • Wein
  • aromatisierter Wein

Die neuen Regelungen des Vereinigten Königreichs werden folgende Bezeichnungen verwenden:

  • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.A.)
  • Geschützte geografische Angabe( g.g.A.)
  • Traditionelle Spezialität garantiert (TSG)

Die Regelungen des Vereinigten Königreichs stehen Erzeugern aus dem Vereinigten Königreich und anderen Ländern offen.

Bestehende Produkte aus dem Vereinigten Königreich

Alle bestehenden britischen Produkte, die bis zum Ende des Übergangszeitraums im Rahmen der EU-GI-Regelungen registriert sind, bleiben im Rahmen der g.G. -Systeme des Vereinigten Königreichs geschützt.

Grenzüberschreitende Gis

Eingetragene geografische Angaben, die überall auf der irischen Insel hergestellt werden können, werden im Vereinigten Königreich und in der EU weiterhin vollständig geschützt. Dazu gehören:

  • Irish Whiskey
  • Irische Creme
  • Irish Poteen

Neue Produktanwendungen

Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Hersteller folgende Angaben zu folgenden Themen stellen:

  • Britische Regelung zum Schutz eines neuen Produktnamens in Großbritannien (GB)
  • EU-Regelung zum Schutz eines neuen Produktnamens in Nordirland (NI) und in der EU

Britische Erzeuger müssen sich vor der Anwendung auf die EU-Regelungen im Rahmen der britischen Regelungen schutzgreifen.

NI-Hersteller müssen sich vor der Anwendung auf die britischen Regelungen keinen Schutz im Rahmen der EU-Regelungen sichern.

Defra wird am Ende des Übergangszeitraums weitere Leitlinien für Erzeuger veröffentlichen, wie sie sich auf die Regelungen des Vereinigten Königreichs und der EU bewerben können.

Verwendung von UK GI-Logos auf Produkten und Verpackungen

Neue UK GI Logos stehen zum Download zur Verfügung und können ab dem 1. Januar 2021 verwendet werden. Sie werden Produkte identifizieren, die im Rahmen der britischen Regelungen geschützt sind.

Es gibt 3 Logos, die jede Bezeichnung der geografischen Angabe (GI) kennzeichnen:

  • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.A.)
  • Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
  • Traditionelle Spezialität garantiert (TSG)
PDO, PGI and TSG logos

Logos mit g.A.g.g.A. und TSG

Hersteller oder Einzelhändler von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen GI-Produkten, die in GB hergestellt und zum Verkauf angeboten und vor dem 1. Januar 2021 registriert wurden, haben bis zum 1. Januar 2024 Zeit, Verpackungen und Marketingmaterialien zu ändern, um die neuen britischen GI-Logos anzuzeigen.

Hersteller oder Einzelhändler von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen GI-Erzeugnissen, die in GB hergestellt und zum Verkauf angeboten werden und ab dem 1. Januar 2021 registriert sind, müssen das entsprechende britische Logo auf allen Produktverpackungen oder Vermarktungsmaterialien verwenden, sobald das Produkt registriert ist.

GB-GI-Produkte, die in der EU geschützt sind, können auch nach der Übergangszeit das EU-Logo im Vereinigten Königreich zusätzlich zum britischen Logo verwenden.

Für Erzeuger oder Einzelhändler von Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen GI-Erzeugnissen in Nordirland wird es:

  • obligatorisch, die EU-Logos weiterhin zu verwenden, wenn das Produkt in Nordirland zum Verkauf angeboten wird, wenn das Produkt im Rahmen der EU-GI-Regelungen registriert ist
  • optional, die neuen BRITISCHEN GI-Logos zu verwenden, wenn das Produkt im Rahmen der britischen GI-Systeme registriert ist

Die Logos bleiben für die Erzeuger von Wein- und Spirituosenherstellernfakultativ.

So laden Sie die neuen Logos herunter

Sie können ein Logo herunterladen, indem Sie das Logo auswählen, das Sie benötigen:

Wählen Sie ein Logo-Dateiformat, EPS, JPEG oder PNG, um das Logo in Farbe oder Schwarzweiß zu drucken.

Wenn Sie ein Druckunternehmen verwenden, kopieren sie den entsprechenden Link zur ZIP-Datei und senden Sie ihn per E-Mail.

Schutz der geg.uk Tischen in der EU

Ab dem 1. Januar 2021 werden alle im Rahmen der EU-GI-Regelungen registrierten angaben unternehmenden Unternehmen bis zum Ende des Übergangszeitraums weiterhin in der EU geschützt.

Sonstige EU-Schutzmaßnahmen

Sie können die Rechte an geistigem Eigentum Ihrer Produkte in der EU schützen, indem Sie eine der folgenden Anträge stellen:

Internationaler Schutz der britischen Gegis

Der SCHUTZ der gi wird nach dem 1. Januar 2021 für Produkte fortgesetzt, die derzeit in:

  • EU-Freihandelsabkommen, bei denen das Vereinigte Königreich ein Kontinuitätsabkommen unterzeichnet hat, z. B. die Andengemeinschaft, Chile und die Schweiz
  • anderen sektoralen Abkommen aus Drittländern, in denen das Vereinigte Königreich ein

Quelle: www.gov.uk

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